Heilmittel
Blankoverordnung, Direktzugang & Co. - wohin steuert die Heilmittelversorgung?
Die Strukturen der ambulanten Heilmittelversorgung sind in der jüngeren Vergangenheit regelmäßig Ziel gesetzgeberischer Interventionen gewesen. Nach dem Willen des Gesetzgebers werden die Zugänge zur Heilmittelversorgung für die gesetzlich Krankenversicherten in absehbarer Zeit immer vielfältiger werden. So gehören beispielsweise Telemedizinische Leistungen (TML), in der Regel durchgeführt als Videobehandlung, bereits zur Regelversorgung. Durch die Einführung der Blankoverordnung nach § 125a SGB V sowie über bereits in Aussicht gestellte Modellvorhaben zur Erprobung des Direktzugangs sollen zeitnah zwei weitere Versorgungsformen mit erweiterter und eigenständigerer Versorgungsverantwortung der Heilmittelerbringenden etabliert werden. Kann bei dieser Vielfalt an Versorgungszugängen noch von einer an dem medizinischen Bedarf der Versicherten ausgerichteten qualitätsgesicherten Heilmittelversorgung ausgegangen werden?