Geschäftsstelle mit Datenerhebung und –auswertung betraut
Voraussetzung für die Berechnung des regionalen Entgeltniveaus sind die Meldungen der tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen. Diese rund 12.000 Einrichtungen müssen jährlich jeweils bis zum 31. August den Pflegekassen umfassende Informationen zur tariflichen Entlohnung mitteilen. Die neue Geschäftsstelle verantwortet seit diesem Jahr im Auftrag der Landesverbände der Pflegekassen die Erhebung und Auswertung dieser Daten. Derzeit wird die diesjährige Erhebung, die für den Zeitraum 1. bis 31. August 2023 vorgesehen ist, vorbereitet. Hierfür wird das bisherige Erhebungsverfahrens optimiert, um den Aufwand für die meldenden Pflegeeinrichtungen zu reduzieren und die Datenqualität zu erhöhen.
Neben der jährlichen Erhebung nimmt die Geschäftsstelle auch Beratungsaufgaben für die Landesverbände der Pflegekassen sowie Informationspflichten zu entgeltrelevanten Änderungen von Tarifregelungen wahr. (cst)