Qualitätssicherung

Erste Erkenntnisse: Transparenz über die Versorgung sehr kleiner Frühgeborener

Dezember 2018

Um die bisher fehlende Transparenz über die Versorgung sehr kleiner Frühgeborenen zu schaffen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Ende 2016 einen umfangreichen Änderungsbeschluss zur Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) gefasst. Über zwei neue Datenwege wird damit versucht, den Umsetzungsgrad der Richtlinienanforderungen sowie Probleme mit deren Umsetzung zu erheben: den klärenden Dialog und die Strukturabfrage. Für beide Verfahren liegen nun erste Erkenntnisse vor.

Mit Perinatalzentren Level I und Level II, die die Pflegepersonalanforderungen der QFR-RL ab dem 1. Januar 2017, d. h. nach Ende der Übergangsfrist, nicht erfüllen können, wird der klärende Dialog geführt. Diese Krankenhäuser müssen Angaben zu den Gründen für die Probleme bei der Erfüllung machen und werden dann im Rahmen von Zielvereinbarungen maximal bis Ende 2019 auf Landesebene bei der Problemlösung unterstützt und begleitet. Insbesondere wird dabei in den Fokus genommen, ob die vorgegebenen Pflegeschlüssel für die ganz kleinen Frühgeborenen immer eingehalten werden. Dazu müssen in mindestens 95 % der Schichten die Pflegeschlüssel von einer Pflegekraft pro intensivtherapiepflichtigem Kind bzw. pro zwei intensivüberwachungspflichtigen Kindern erfüllt sein (Erfüllungsquote).

Ein Frühchen im Inkubator

Über die jährliche Strukturabfrage werden darüber hinaus Angaben zur Erfüllung aller Mindestanforderungen der QFR-RL bei allen Perinatalzentren und perinatalen Schwerpunkten erhoben. Die Ergebnisse beider Verfahren werden regelmäßig vom G-BA veröffentlicht. Der erste Bericht der klärenden Dialoge liegt dem G-BA nun vor, ebenso auch der erste Bericht der Strukturabfrage.

Trotz Anfangsschwierigkeiten notwendig

Eine Gegenüberstellung beider Berichte ermöglicht einen Abgleich der verschiedenen Angaben zur Anzahl aller dem G-BA bekannten Perinatalzentren sowie der Anzahl der Perinatalzentren, die sich für den klärenden Dialog gemeldet haben (Tabelle 1). Dabei wird eine große Diskrepanz in den Angaben deutlich.

Tabelle 1: Anzahl der Perinatalzentren nach klärenden Dialogen und Strukturabfrage

  Angabe in den klärenden
Dialogen
Angaben in der Strukturabfrage
Anzahl der bekannten Perinatalzenten 214 211
Anzahl zum klärenden Dialog gemeldeter Perinatalzentren 180 [84 %] 150 [71 %]

Widersprüchlich sind auch die Angaben im Hinblick auf die Erfüllung der pflegerischen Personalanforderungen (Tabelle 2). Einerseits haben sich 84 % aller Perinatalzentren wegen Problemen mit den Pflegeschlüsseln für den klärenden Dialog gemeldet (Tabelle 1) – andererseits berichten 46 % aller Perinatalzentren in der Strukturabfrage, sie hätten die Erfüllungsquote in 2017 erreicht.

Tabelle 2: Erfüllung einzelner Anforderungen an das Pflegepersonal laut Strukturabfrage 2017 in den Perinatalzentren insgesamt und nach Versorgungsstufen Level I und Level II

Anzahl der Perinatalzentren, die die Anforderungen laut Strukturabfrage erfüllen [%] Insgesamt
(211
Perinatalzentren)
Level I
(165
Perinatalzentren)
Level II
(46
Perinatalzentren)
Erfüllungsquote erfüllt 98 [46 %] 65 [39 %] 33 [72 %]
2-Schicht-Regel erfüllt 59 [28 %] 29 [18 %] 30 [65 %]
Personalmanagement-Konzept vorhanden 192 [91 %] 154 [93 %] 38 [83 %]
Pro Schicht eine fachweitergebildete Pflegekraft vorhanden 187 [89 %] 149 [90 %] 38 [83 %]
Fachquote (inkl. erfahrener Pflegekräfte) erfüllt 211 [100 %] 165 [100 %] 46 [100 %]

Eine Erklärung hierfür findet sich direkt im Bericht zu den klärenden Dialogen: Einige Häuser haben sich nur vorsorglich für einen klärenden Dialog gemeldet, ohne tatsächlich ein aktuelles Problem zu haben. Es wurde mit 17 Perinatalzentren, die sich zum klärenden Dialog gemeldet hatten, keine Zielvereinbarung abgeschlossen, da die Anforderungen an das Pflegepersonal erfüllt waren. 14 weitere gemeldete Perinatalzentren erfüllten die Anforderungen, werden aber dennoch im klärenden Dialog weiter begleitet.

Um zu wirken, braucht es noch Zeit

Beide Berichte bilden erst die Anfänge beider Verfahren ab, verdeutlichen aber, wie wichtig und notwendig Transparenz in diesem Bereich ist. Insbesondere in den klärenden Dialogen bringen die Beteiligten auf Landesebene mit hohem Aufwand und viel Engagement weiter Licht ins Dunkel und suchen nach Problemlösungen. Es braucht aber Zeit, damit die Dialoge ihre Wirkung auf die Versorgung der Kleinsten voll entfalten können. Aktuell ist die Daten- und Informationslage noch nicht ausreichend belastbar, um eindeutige Bewertungen daraus ableiten zu können, die eine vorzeitige Anpassung der Vorgaben in der Richtlinie begründen würden.

Bleiben Sie auf dem Laufenden