Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Richtlinie fokussiert organisatorische Defizite: Neben der Veränderung der strukturellen Voraussetzungen kann die präoperative Phase verkürzt werden, wenn Diagnostik und Versorgung der Patienten in eingespielten Abläufen und etablierten Strukturen erfolgen (vgl. Weißbuch Alterstraumatologie, Liener et al. 2018). Zur Sicherung der Prozessqualität müssen daher Krankenhäuser verbindliche Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures; SOP) einführen.
Geriatrische Expertise erforderlich
Neben der Verkürzung der präoperativen Verweildauer hat auch die Qualität der akuten stationären Versorgung Einfluss auf die Vermeidung oder Minderung verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Institutionalisierung, also Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Patientinnen und Patienten profitieren durch den frühzeitigen und regelmäßigen Einbezug geriatrischer Expertise. Neben der traumatologischen Versorgung ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes auch eine spezifische geriatrische Behandlungskompetenz erforderlich. Als Mindestanforderung ist daher auch die Einführung von ortho-geriatrischen Kooperationen in die Standardbehandlung vorzusehen. Aktuelle Ergebnisse zeigen hier einen deutlichen Einfluss auf die Morbidität und Mortalität in dieser Patientengruppe (vgl. Weißbuch Alterstraumatologie, Liener et al. 2018).
Blickt man mit Kenntnis der demografischen Entwicklung in die Zukunft der Versorgung, ist es notwendig, geriatrische Kompetenz in den Krankenhäusern zu haben. Mit der Aufnahme dieser geriatrischen Kompetenz zur Versorgung der Femurfraktur würde auch ein Zeichen in Richtung Zukunftssicherung der Versorgung gesetzt.