Stationäre Versorgung

G-BA geht Problem bei Femurfraktur-Versorgung an

Dezember 2018

Bei der „Präoperativen Verweildauer bei osteosynthetisch versorgter hüftgelenknaher Femurfraktur“ bestehen seit vielen Jahren Qualitätsprobleme. Der GKV-Spitzenverband hat sich daher in einer Initiative für Mindestanforderungen in diesem Bereich eingesetzt. Als Ergebnis hat der G-BA im Dezember 2017 beschlossen, eine AG einzurichten, die Mindestanforderungen an Krankenhausabteilungen, die notfallmäßig hüftgelenknahe Femurfrakturen versorgen wollen, in einer Richtlinie definiert.

Festlegung von Mindestanforderungen

Im Fokus der zukünftigen Richtlinie stehen die aus Analysen und Veröffentlichungen bekannten Aspekte, die maßgeblich zu einer Verzögerung bei der operativen Versorgung führen. Dies sind:

  • fehlendes Personal — insbesondere in Belegabteilungen —
  • fehlende OP Kapazitäten
  • organisatorische Schwachstellen in Bezug auf die Priorisierungen von Operationen sowie
  • die Stabilisierung und OP-Vorbereitung der meist multimorbiden Patientinnen und Patienten.

Die Richtlinie muss nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes daher Mindestanforderungen zu personellen, räumlichen und logistischen Vorgaben formulieren, die jederzeit und rund um die Uhr erfüllt werden müssen. Für den GKV-Spitzenverband ist es dabei klar, dass hier auch die Regelungen des G-BA zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V zugrunde zu legen sind.

Arzt und Ärztin im OP

Ein weiterer inhaltlicher Schwerpunkt der Richtlinie fokussiert organisatorische Defizite: Neben der Veränderung der strukturellen Voraussetzungen kann die präoperative Phase verkürzt werden, wenn Diagnostik und Versorgung der Patienten in eingespielten Abläufen und etablierten Strukturen erfolgen (vgl. Weißbuch Alterstraumatologie, Liener et al. 2018). Zur Sicherung der Prozessqualität müssen daher Krankenhäuser verbindliche Standardarbeitsanweisungen (Standard Operating Procedures; SOP) einführen.

Geriatrische Expertise erforderlich

Neben der Verkürzung der präoperativen Verweildauer hat auch die Qualität der akuten stationären Versorgung Einfluss auf die Vermeidung oder Minderung verletzungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Institutionalisierung, also Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung. Patientinnen und Patienten profitieren durch den frühzeitigen und regelmäßigen Einbezug geriatrischer Expertise. Neben der traumatologischen Versorgung ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes auch eine spezifische geriatrische Behandlungskompetenz erforderlich. Als Mindestanforderung ist daher auch die Einführung von ortho-geriatrischen Kooperationen in die Standardbehandlung vorzusehen. Aktuelle Ergebnisse zeigen hier einen deutlichen Einfluss auf die Morbidität und Mortalität in dieser Patientengruppe (vgl. Weißbuch Alterstraumatologie, Liener et al. 2018).

Blickt man mit Kenntnis der demografischen Entwicklung in die Zukunft der Versorgung, ist es notwendig, geriatrische Kompetenz in den Krankenhäusern zu haben. Mit der Aufnahme dieser geriatrischen Kompetenz zur Versorgung der Femurfraktur würde auch ein Zeichen in Richtung Zukunftssicherung der Versorgung gesetzt.

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