Pflege

Mehr Verantwortung für Pflegefachkräfte in der häuslichen Krankenpflege

Februar 2024

Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen haben die Rahmenempfehlungen zur häuslichen Krankenpflege (HKP) weiterentwickelt. Die Verhandlungspartner haben festgelegt, welche Anforderungen und Eignung Pflegefachkräfte erfüllen müssen, um eigenverantwortlich die Dauer und Häufigkeiten von Maßnahmen der HKP zu bestimmen. Daneben enthalten die Rahmenempfehlungen Regelungen zur Gewährleistung der Wirtschaftlichkeit dieser Leistungserbringung.

Ziel: Pflegeberuf attraktiver gestalten

In der häuslichen Krankenpflege haben bisher maßgeblich Ärztinnen und Ärzte (bzw. in der psychiatrischen HKP auch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) neben der Art der zu verordnenden Maßnahme auch die Dauer und die Häufigkeit dieser Maßnahme bestimmt. Um den Pflegeberuf attraktiver auszugestalten und die Kompetenz der Pflegefachkräfte stärker zu nutzen, beauftragte der Gesetzgeber den Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie (HKP-RL) zu überarbeiten und jene Leistungen festzulegen, bei denen Pflegefachkräfte innerhalb eines vertragsärztlich festgestellten Verordnungsrahmens eigenständig über die erforderliche Häufigkeit und Dauer bestimmen können. Zu diesen Leistungen gehören nun mit Überarbeitung der HKP-RL z. B. der Positionswechsel zur Dekubitusbehandlung, das An- oder Ausziehen von ärztlich verordneten Kompressionsstrümpfen/-strumpfhosen oder die Versorgung von akuten Wunden.

Eine Pflegerin unterhält sich mit einer älteren Frau

Niedrigschwelliger Zugang zur Kompetenzerweiterung

Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerseite hatten die Aufgabe, die fachlichen Anforderungen für die erweiterte Versorgungskompetenz zu regeln. Diese beziehen sich auf eine Kombination aus geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung. Spezifische Weiterbildungen sind nicht erforderlich. Damit haben die Verhandlungspartner Grundlagen geschaffen, die eine ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Pflegefachkräfte erwarten lassen, sodass eine flächendeckende Umsetzung ermöglicht wird.

Die Rahmenempfehlungen sind zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Die Vertragspartner auf der Landesebene haben nun die Aufgabe, die Versorgungsverträge an die neuen Rahmenempfehlungen anzupassen.

Evaluierung des Leistungsgeschehens

Die Auswirkungen auf die Versorgung durch die Übertragung weiterer Kompetenzen auf die Pflegefachkräfte werden der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und weitere Leistungserbringerorganisationen durch ein unabhängiges Institut bis zum Jahr 2025 evaluieren.

Ausblick: Nochmalige Kompetenzerweiterung?

Die genannte erweitere Versorgungsverantwortung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Gesundheit erste Eckpunkte für ein neues Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Demnach ist vorgesehen, die Kompetenzen von qualifizierten Pflegefachkräften u.a. im Rahmen des Verordnungsprozesses der HKP nochmals zu erweitern. Hierzu will das Ministerium in den kommenden Wochen einen ersten Entwurf vorlegen (sme)

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