Niedrigschwelliger Zugang zur Kompetenzerweiterung
Der GKV-Spitzenverband und die Leistungserbringerseite hatten die Aufgabe, die fachlichen Anforderungen für die erweiterte Versorgungskompetenz zu regeln. Diese beziehen sich auf eine Kombination aus geeigneter Berufsausbildung und Berufserfahrung. Spezifische Weiterbildungen sind nicht erforderlich. Damit haben die Verhandlungspartner Grundlagen geschaffen, die eine ausreichende Verfügbarkeit geeigneter Pflegefachkräfte erwarten lassen, sodass eine flächendeckende Umsetzung ermöglicht wird.
Die Rahmenempfehlungen sind zum 1. Februar 2024 in Kraft getreten. Die Vertragspartner auf der Landesebene haben nun die Aufgabe, die Versorgungsverträge an die neuen Rahmenempfehlungen anzupassen.
Evaluierung des Leistungsgeschehens
Die Auswirkungen auf die Versorgung durch die Übertragung weiterer Kompetenzen auf die Pflegefachkräfte werden der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und weitere Leistungserbringerorganisationen durch ein unabhängiges Institut bis zum Jahr 2025 evaluieren.
Ausblick: Nochmalige Kompetenzerweiterung?
Die genannte erweitere Versorgungsverantwortung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Kompetenzen in der Pflege. Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Gesundheit erste Eckpunkte für ein neues Pflegekompetenzgesetz vorgestellt. Demnach ist vorgesehen, die Kompetenzen von qualifizierten Pflegefachkräften u.a. im Rahmen des Verordnungsprozesses der HKP nochmals zu erweitern. Hierzu will das Ministerium in den kommenden Wochen einen ersten Entwurf vorlegen (sme)