Pflegeversicherung
Häusliche Krankenpflege: Rahmen-Empfehlungen erweitert
Der GKV-Spitzenverband und die für die Wahrnehmung der Interessen von Pflegediensten maßgeblichen Spitzenorganisationen haben im vergangenen Jahr die Rahmenempfehlungen zur häuslichen Krankenpflege nach § 132a Abs. 1 SGB V weiterentwickelt. Hierbei wurden insbesondere Grundsätze der Vergütung und Regelungen zum Nachweisverfahren zur Herstellung der erforderlichen Transparenz für Vergütungsverhandlungen festgelegt. Zudem wurden die Rahmenempfehlungen um Strukturvorgaben zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege (pHKP) erweitert. Hier lag der Fokus auf Qualitätssicherung in der Versorgung.