Versorgung psychisch Erkrankter

Versorgung schwer psychisch erkrankter Personen zu Hause – eine Alternative zum Krankenhaus?

Februar 2022

Schwer psychisch erkrankte Personen können seit 2018 im Rahmen der sogenannten stationsäquivalenten Behandlung (StäB) in ihrem häuslichen Umfeld durch ein Krankenhaus versorgt werden. Ob eine solche Versorgung der Patientinnen und Patienten wirklich eine gleichwertige Alternative zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus darstellt, hat nun ein Bericht zum Versorgungsgeschehen untersucht.

Wie sah die konkrete Behandlung der Patientinnen und Patienten aus? Entspricht die erbrachte Leistung einer vollstationären Behandlung? Und in welchem Ausmaß wurde die neue Versorgungsform bisher überhaupt in Deutschland umgesetzt? Diesen und weiteren Fragen widmet sich ein gemeinsamer Bericht des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Verbandes der Privaten Krankenversicherung an das Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 115d Abs. 4 SGB V. Zur Beantwortung der Fragestellungen wurden die Abrechnungsdaten der Krankenhäuser für die Datenjahre 2018-2020 ausgewertet und ergänzende Informationen eingebunden. Die Abrechnungsdaten liegen standardisiert und bundesweit vor; sie liefern wichtige Einblicke ins Versorgungsgeschehen.

Eine Ärztin tröstet eine traurige Patientin

Die StäB wird dem Versorgungsbedarf nicht gerecht

Das zentrale Ergebnis der Datenauswertung ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, dass die StäB in ihrer bisherigen Ausgestaltung für schwer psychisch erkrankte Personen oftmals keine Alternative zu einer vollstationären Behandlung darstellt. So zeigen die Daten beispielsweise, dass die Patientinnen und Patienten im Durchschnitt nur eine Stunde Behandlung pro Tag erhalten haben und diese Leistung hauptsächlich durch Pflegefachpersonen erbracht wurde. Dabei sollte sich immer wieder vor Augen geführt werden, dass es sich um schwer erkrankte Personen handelt, die einen höheren Versorgungsbedarf haben. Außerhalb der Behandlungszeiten sind die Patientinnen und Patienten auf sich gestellt. Zwar besteht die Möglichkeit in dieser Zeit das Behandlungsteam telefonisch zu kontaktieren, jedoch erfordert dies, dass die Patientinnen und Patienten die Verschlechterung ihres Zustands wahrnehmen und aktiv Hilfe holen. Darüber hinaus zeigten sich Probleme bei der Realisierung einer 24/7 Versorgung und Erreichbarkeit, insbesondere in der Nacht oder am Wochenende.

Der vollständige Bericht ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zu finden.

Bessere Versorgung durch Psychiatrische Institutsambulanzen

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes besteht daher die Notwendigkeit einer ordnungspolitischen Korrektur. Der Gesetzgeber sollte dahingehend reagieren, dass die StäB durch eine intensivierte Versorgung durch die bereits seit langem etablierten Psychiatrischen Institutsambulanzen ersetzt wird. Damit würde die jetzt problematische Versorgungslage berichtigt werden. Der GKV-Spitzenverband wird sich im Sinne der gesetzlich Versicherten für eine solche Gesetzesänderung einsetzen. (bgr/uau)

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