Auftrag der Selbstverwaltung
Gemäß § 137k SGB V haben der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung wissenschaftliche Einrichtungen oder Sachverständige damit zu beauftragen, bis Ende 2024 ein Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Pflegepersonalbedarfs in Krankenhäusern zu entwickeln und zu erproben. Die Selbstverwaltungspartner haben sich über den Inhalt des Auftrags verständigt und wollen ein Verfahren auf den Weg bringen, welches auf definierten Pflegediagnosen sowie maßgeblichen Pflegetätigkeiten basiert. Dadurch soll eine Pflegepersonalbemessung erfolgen, die zum einen dem individuellen Pflegebedarf der Patientinnen und Patienten Rechnung trägt und zum anderen ein hohes Maß der Standardisierung gewährleistet. Allein mit der Anwendung des Verfahrens wird eine Qualitätsverbesserung erwartet, da die Ergebnisse des Pflegeassessments mit Pflegediagnosen und Pflegetätigkeiten einrichtungsübergreifend einheitlich erfasst werden. Darüber hinaus muss die Pflegepersonalbedarfsermittlung auch den Qualifikationsmix der Pflegekräfte berücksichtigen, um der tatsächlichen Versorgungs- und Pflegepersonalsituation gerecht zu werden.
Kein zusätzlicher Dokumentationsaufwand für Pflegekräfte
Die Kennzahlen der Pflegepersonalbemessung lassen sich aus der elektronischen Pflegedokumentation sowie anderen digital verfügbaren Informationen generieren. Für die Pflegekräfte soll kein gesonderter Dokumentationsaufwand aufgrund der Personalbemessung entstehen. Für das Pflegepersonalmanagement wird das neue Verfahren ein hilfreiches Werkzeug sein. Es wird Transparenz herstellen über den Pflegepersonalbedarf und den tatsächlichen Pflegepersonaleinsatz auf Ebene der Station sowie an einem Krankenhausstandort. (cht)