Weiterentwicklung der Regelungen mit interdisziplinärer Expertise
Auf Basis der nun vom GKV-Spitzenverband getroffenen Regelungen können die Krankenkassen ihre Satzungen prüfen und ggf. anpassen, um Leistungen zur Förderung der digitalen Gesundheitskompetenz für die Versicherten sowie Patientinnen und Patienten anbieten zu können. Die Regelungen wurden unter Hinzuziehung unabhängigen Sachverstandes von ärztlicher, psychologischer, pflegerischer, informationstechnologischer und sozialwissenschaftlicher Seite entwickelt.
Da bislang keine Erfahrungen mit Leistungen zur digitalen Gesundheitskompetenz vorliegen und der Markt für digitale Anwendungen schnelllebig ist, können in Bezug auf Inhalte, Methodik und Qualität der Leistungen derzeit nur allgemeingültige Regelungen getroffen werden. Um Qualität und Wirksamkeit der Leistungen langfristig zu sichern, wird der GKV-Spitzenverband die Regelungen mit Unterstützung unabhängigen Sachverstandes regelmäßig überprüfen und weiterentwickeln. (rsc)
Die Regelungen finden Sie hier (im Kasten am Ende der Seite).