Mehr Fördermöglichkeiten für Hochrisikogruppen
Ein weiteres Angebot im Kommunalen Förderprogramm stellt eine Projektförderung von gesundheitsfördernden und präventiven Angeboten für vulnerable (=verletzliche) Zielgruppen dar, beispielsweise für Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung. Bisher konnten Kommunen nur einen Förderantrag stellen; seit Ende des Jahres 2019 ist ein zweiter Antrag möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass mindestens ein beantragtes Projekt Kinder und Jugendliche aus suchtbelasteten oder (bzw. und) psychisch belasteten Familien adressiert. Diese tragen ein hohes Risiko, selbst eine Abhängigkeitserkrankung bzw. eine psychische Erkrankung zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund sind gesundheitsfördernde und präventive Angebote, die die Bedürfnisse der betroffenen Kinder berücksichtigen, besonders wichtig.
Die Programmbüros des GKV-Bündnisses für Gesundheit beraten interessierte Kommunen gerne zu diesem spezifischen Förderangebot. Informationen zu den Ansprechpersonen finden Sie auf der Seite des jeweiligen Bundeslandes. (mwi)