GKV-Bündnis für Gesundheit

40 Millionen für kommunale Gesundheitsförderung und Prävention

März 2019

Startschuss für das kommunale Förderprogramm der Krankenkassen: Kommunen können im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit eine Unterstützung beim Aufbau einer gesundheitsförderlichen Steuerungsstruktur beantragen. Der GKV-Spitzenverband baut damit das kassenartenübergreifende Engagement weiter aus.

Das Kommunale Förderprogramm des GKV-Bündnisses für Gesundheit ist mit einer Auftaktveranstaltung am 15. Februar 2019 offiziell gestartet. Ziel ist es, ausgewählte Kommunen bei der Wahrnehmung eigener Gestaltungskompetenzen für Gesundheitsförderung und Prävention zu unterstützen. Durch die Etablierung eigener Steuerungsstrukturen, wie z. B. Gesundheitskonferenzen oder Runde Tische für Gesundheit, soll die bedarfsgerechte Planung gesundheitsförderlicher und präventiver Angebote in kommunaler Verantwortung gestärkt werden. Auf diesem Wege sollen künftig insbesondere vulnerable Zielgruppen, wie z. B. behinderte Menschen oder ältere isoliert lebende Menschen, stärker als bisher von gesundheitsförderlichen Angeboten profitieren.

Eine Familie geht in der Stadt spazieren

Degressive Förderung durch die GKV

Das Volumen für den GKV-geförderten Aufbau kommunaler Strukturen in den nächsten fünf Jahren beträgt 40 Mio. Euro. Je Kommune stehen für die gesamte Förderphase bis zu 250.000 Euro zur Verfügung, die ab sofort beantragt werden können. Die Förderung gestaltet sich degressiv mit dem Ziel, dass Kommunen nach Ende des Förderzeitraums die kommunale Steuerung und Vernetzung selbstständig aufrechterhalten, um mit GKV-Unterstützung weiterhin zielgruppenbezogene gesundheitsfördernde Maßnahmen und Projekte umzusetzen.

Förderung für sozial schwache Kreise und Städte

Bundesweit sind etwa 50 % aller Kreise und kreisfreien Städte antragsberechtigt, die eine vergleichsweise schwache soziale Lage aufweisen. Die Auswahl erfolgte anhand des German Index of Socioeconomic Deprivation (GISD) des Robert Koch-Instituts (RKI), der die soziale Lage in Kommunen anhand der Dimensionen Bildung, Beruf und Einkommen abbildet. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen (Stadt) erfolgt eine Förderung ausgewählter Bezirke. Kommunen können bei Erfüllung der Antragsvoraussetzungen bis zum 31. Dezember 2019 eine Förderung beantragen. Diese beinhaltet auch inhaltliche Qualifizierungen und Beratungen. Die Ausweitung des Förderprogramms auf weitere Förderbereiche erfolgt Mitte des Jahres 2019. Weiterführende Informationen zum Förderprogramm, wie z. B. die Öffentliche Bekanntmachung, sind hier zu finden.

Kommunale Gesundheitsförderung – eine gemeinsame Initiative der GKV

Der GKV-Spitzenverband hat gemäß § 20a Abs. 3 und 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) damit beauftragt, die gesetzlichen Krankenkassen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zu unterstützen. Alle Aktivitäten im Rahmen der Beauftragung werden gemeinsam durch die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände getragen und durch das GKV-Bündnis für Gesundheit als gemeinsame Initiative der GKV umgesetzt. Einen Schwerpunkt stellt die Stärkung der kommunalen Gesundheitsförderung dar. (mwi)

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