Wunderbar kann man das an der inflationären Verwendung des Begriffs Krankenhauszentrum illustrieren: „Krankenhaus und Zentrum“ generieren beim Suchmaschinendienst der Firma Google eine ähnlich hohe Trefferquote wie das „Einkaufszentrum“. Beide Begriffe liefern jeweils mehrere Millionen Treffer. Gefühlt ist jedes Krankenhaus in Deutschland ein Zentrum – auch wenn dort komplexe medizinische Eingriffe nur gelegentlich und möglicherweise sogar mit einem hohen Risiko für Patientinnen und Patienten durchgeführt werden.
Zentrumsfinanzierung und Krankenhausstrukturgesetz
Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wollte der Gesetzgeber die heterogene Zentrumslandschaft in Deutschland vereinheitlichen und auf versorgungspolitisch relevante Krankheitsbilder konzentrieren. Was künftig unter dem Begriff Zentrum zu verstehen (und damit zu finanzieren) ist, sollten daher die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und GKV-Spitzenverband per Verhandlung klären, so das KHSG. Dies scheiterte, worauf die Kassenseite im September 2016 die Bundesschiedsstelle einschaltete.
Die Vereinbarung wurde dann im Dezember 2016 durch die Schiedsstelle gegen die Stimmen der GKV und der PKV festgesetzt.
Vereinbarung regelt nur unzureichend
Der GKV-Spitzenverband vertritt bis heute die Auffassung, dass eine solche Vereinbarung konkretisieren muss, was eine vom Krankenhaus ausgeübte Aufgabe zu einer besonderen Aufgabe eines Zentrums macht. Folglich müssen darin nach GKV-Meinung auch Kriterien für die Übernahme von besonderen Aufgaben definiert werden, die ein Zentrum erst ausmachen.