Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Nach der fünfjährigen Optionsphase ist der PEPP-Entgeltkatalog ab 2018 nun von allen Krankenhäusern, unter weiterhin budgetneutralen Bedingungen, verpflichtend anzuwenden. Neu eingeführt werden Leistungen für die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung. Geeignete psychiatrische Patientinnen und Patienten können zukünftig durch ein multiprofessionelles Krankenhausteam auch im häuslichen Umfeld behandelt werden.
Hintergrund
Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP‑Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig.