DRG-System 2018

Krankenhäuser mit hohem Pflegeaufwand profitieren

Dezember 2017

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Verband der Privaten Krankenversicherung haben den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) 2018 für die deutschen Krankenhäuser beschlossen. Der DRG-Katalog steuert die Verteilung eines Finanzvolumens von über 70 Milliarden Euro für die Behandlung von 20 Millionen stationären Patientinnen und Patienten.

Der Fallpauschalenkatalog 2018 verbessert besonders die Abbildung des Pflegebedarfs im Krankenhaus. Die Krankenhäuser können im kommenden Jahr für Patientinnen und Patienten mit höheren Pflegegraden eins von zwei Zusatzentgelten abrechnen. Zusätzlich zu der DRG wird im nächsten Jahr, je nach abgerechneter Fallpauschale, ein Zusatzengelt von 107 Euro oder 219 Euro für pflegebedürftige Patientinnen und Patienten fällig (ab Pflegegrad 3 bei mindestens fünftägigem Aufenthalt). Der höhere Versorgungsaufwand von Krankenhäusern mit schwer- und schwerstpflegebedürftigen Patientinnen und Patienten wird damit über eine bessere Verteilung der vorhandenen Ressourcen höher vergütet.

Verbesserungen zum Vorjahr

Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2018 im Vergleich zu 2017 eine Vielzahl von Detailverbesserungen, insbesondere für die Intensivmedizin, die Neurochirurgie und die Neurologie, für die Behandlung multiresistenter Erreger und die Kinderheilkunde. Fehlanreize für die unwirtschaftliche Gabe von Arzneimitteln bei der Behandlung von erworbenen Blutgerinnungsstörungen wurden beseitigt.

Ein Pfleger schiebt ein Patientenbett durch einen Krankenhausflur

Zugleich haben sich die drei Vertragspartner über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2018) verständigt. Nach der fünfjährigen Optionsphase ist der PEPP-Entgeltkatalog ab 2018 nun von allen Krankenhäusern, unter weiterhin budgetneutralen Bedingungen, verpflichtend anzuwenden. Neu eingeführt werden Leistungen für die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung. Geeignete psychiatrische Patientinnen und Patienten können zukünftig durch ein multiprofessionelles Krankenhausteam auch im häuslichen Umfeld behandelt werden.

Hintergrund

Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Vergütungshöhe wird maßgeblich durch die in den Bundesländern vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP‑Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig.

Bleiben Sie auf dem Laufenden