Die Nationale Präventionskonferenz (NPK)
Den ersten Meilenstein bei der Umsetzung des Präventionsgesetzes legten die Sozialversicherungsträger bereits drei Monate nach dessen Inkrafttreten, indem sie am 26. Oktober 2015 die Nationale Präventionskonferenz konstituierten. Am 19. Februar 2016 haben die Träger erstmals Bundesrahmenempfehlungen zur Prävention und Gesundheitsförderung verabschiedet und damit den Startschuss für die nationale Präventionsstrategie gegeben. An der Entwicklung waren neben mehreren Bundesministerien auch alle Bundesländer, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Bundesagentur für Arbeit, Sozialpartner, Vertretungen der Patientinnen und Patienten und die Zivilgesellschaft (vertreten durch die BVPG) beteiligt. Die Bundesrahmenempfehlungen sind in drei am Lebenslauf orientierte Ziele gegliedert, denen sich die Sozialversicherungsträger entsprechend ihrem jeweiligen Gesetzesauftrag widmen: „gesund aufwachsen“, „gesund leben und arbeiten“ und „gesund im Alter“. Mit der Systematik ist gewährleistet, dass grundsätzlich jede Person mit den lebens- bzw. arbeitsweltbezogenen Angeboten der Sozialversicherungsträger in den Bereichen Prävention, Gesundheitsförderung, Sicherheit und Teilhabe erreicht werden kann.