Positionen der GKV

Reform der Heilmittel-Versorgung

September 2016

Unter den Begriff Heilmittel fallen physiotherapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Lymphdrainage sowie Leistungen der Ergo- und Sprachtherapie. Aktuell wird ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, das die Heilmittel-Versorgung nach der Intention des Gesetzgebers „weiter verbessern“ soll (HHVG - Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung). Zentrale Punkte im Heilmittelbereich sind die sogenannte Blanko-Verordnung sowie die Aufhebung der Grundlohnsummenanbindung für Vergütungen.

Blanko-Verordnung ohne berufsrechtliche Voraussetzungen nicht zielführend

Das Konzept der Blanko-Verordnung sieht vor, dass nach der ärztlichen Diagnose und Indikationsstellung die differentialtherapeutische Entscheidung, also die Art, Dauer und Frequenz der Therapie eigenständig von Heilmittel-Therapeutinnen und –Therapeuten festgelegt wird. Hierzu finden bereits seit geraumer Zeit Modellversuche statt. Im Gesetzentwurf sind weitere, deutlich umfangreichere Modellversuche dazu vorgesehen, die Erkenntnisse zur Frage liefern sollen, ob die Blanko-Verordnung flächendeckend eingeführt werden soll. Den Verbänden der Heilmittelerbringer geht diese Regelung nicht weit genug – sie fordern, Indikationsstellung, differentialtherapeutische Entscheidung und die Therapie bereits jetzt mittels eines Direktzuganges (ganz ohne Arztkonsultation) komplett in die Hände der Therapeutinnen und Therapeuten zu legen. Der GKV-Spitzenverband hält dies jedoch für verfrüht und fordert, dass zunächst die Ergebnisse von aktuell laufenden Modellversuchen abgewartet werden. Für eine rechtssichere Durchführung der Modellversuche zum Blankorezept wäre es zudem erforderlich, zuerst die notwendigen berufsrechtlichen Voraussetzungen (u. a. zu Qualifikationen für eigenständige Therapieplanung und –durchführung) zu schaffen.

Kind und Physiotherapeutin an der Sprossenwand

Grundlohnsummenanbindung muss erhalten bleiben

Ebenfalls kritisch betrachtet der GKV-Spitzenverband die für die Jahre 2017 bis 2019 geplante Entkoppelung der Heilmittelvergütungen von der Grundlohnsumme. Die Anbindung an die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder der Sozialversicherung dient der Beitragsstabilität der gesetzlichen Krankenkassen und der Vermeidung von Zusatzbeiträgen. Bei einer Entkoppelung droht nach GKV-Einschätzung eine Preisspirale, die bei den Beitragszahlerinnen und –zahlern zu weiteren finanziellen Belastungen führt. Dabei muss beachtet werden, dass in den letzten fünf Jahren die Heilmittelausgaben bereits um 30 Prozent (etwa 1,5 Mrd. Euro) angestiegen sind. Die hohe Grundlohnsummenentwicklung der letzten Jahre, die jeweils um die 3 Prozent jährlich lag, hat bereits zu komfortablen Anhebungen der Heilmittelvergütungen geführt. Allein im 1. Quartal 2016 waren die Ausgaben um 130 Mio. Euro höher als im Vorjahreszeitraum (vgl. Abbildung). Die mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz 2015 eingeführten Preisuntergrenzen für Heilmittel bewirken weitere deutliche Preisanhebungen unabhängig von der Grundlohnsummenentwicklung. Der GKV-Spitzenverband fordert daher, vor Maßnahmen, die auf weitere Preisanhebungen im Heilmittelbereich abzielen, die Wirkung der bereits beschlossenen Regelungen abzuwarten.

Ausgabenentwicklung für Heilmittel

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