Stationäre Versorgung
Qualitätssicherung im Krankenhaus wird weiter vorangetrieben
Qualitätsverträge zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen sollen die stationäre Versorgung verbessern. Anhand ausgewählter Themenbereiche wird dies seit Juli 2019 mit befristeten Verträgen in der Praxis erprobt. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) werden voraussichtlich ab Spätsommer 2021 weitere Weichen gestellt: Regelungen sollen verbindlicher werden, Laufzeiten länger und das Themenspektrum breiter. Die Krankenkassen werden dabei jedoch teilweise stärker in die Pflicht genommen als die Krankenhäuser.