Seit Januar 2019 gelten für Krankenhäuser verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Das Instrument legt für jeden pflegesensitiven Bereich stationsbezogen eine Mindestanzahl an Pflegekräften zur Versorgung einer festgelegten Anzahl an Patientinnen und Patienten fest. Wird im Monatsdurchschnitt weniger Pflegepersonal als vorgeschrieben eingesetzt, muss das Krankenhaus Vergütungsabschläge hinnehmen oder zukünftig die Patientenzahl reduzieren.
Zwölf Prozent unterbesetzte Schichten
Nachdem mit vier pflegesensitiven Bereichen in 2019 gestartet wurde, sind jährlich weitere Bereiche sukzessive hinzugekommen. Für das zweite Quartal 2021 liegen Nachweise über die Einhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen in zwölf pflegesensitiven Bereichen von rund 1.300 Krankenhäusern vor (Abbildung). Diese Nachweise umfassen 74.000 Meldungen über die Patientenbelegung und Pflegepersonalbesetzung von rund 8.400 Stationen je Monat sowie je Tag- und Nachtschicht.