Der GKV-Spitzenverband ist im Rahmen seiner Trägerschaft beim G-BA mittelbar auch Träger des IQTIG, das durch sogenannte Systemzuschläge finanziert wird. Diese setzen sich zusammen aus einem Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall sowie aus der zusätzlichen Anhebung der Vergütung für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung.
Entstehung des Instituts
Das IQTIG geht zurück auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Damit bekam der G-BA den gesetzlichen Auftrag, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen. Am 1. Januar 2016 hat das IQTIG dann auch planmäßig die Aufgaben der Qualitätssicherung übernommen. (krs)
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