Institutionen im Gesundheitswesen

Das IQTIG - Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen

Mai 2019

Der Name ist Programm: Seit drei Jahren erfüllt das IQTIG Aufgaben im Bereich Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen. Wie sehen diese Aufgaben aus und wie setzt das Institut sie um?

Das als Stiftung vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) errichtete Institut erarbeitet im Auftrag des G-BA Maßnahmen zur Qualitätssicherung und zur Darstellung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Es soll laut Gesetz insbesondere damit beauftragt werden, für die Messung und Darstellung der Versorgungsqualität möglichst sektorenübergreifend abgestimmte, risikoadjustierte Indikatoren und Instrumente zu entwickeln. Auch Module für ergänzende Patientenbefragungen sowie die notwendige Dokumentation für die einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung gehören zu seinen Aufgaben. Das Institut soll sich zudem an der Durchführung der einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung beteiligen und die Ergebnisse der Qualitätssicherungsmaßnahmen in geeigneter Weise und in einer für die Allgemeinheit verständlichen Form veröffentlichen.

Begleitung von QS-Verfahren im G-BA

Darüber hinaus betreut das IQTIG die datenbasierten Qualitätssicherungs-Verfahren des G-BA im Routinebetrieb, für die es Daten aus Krankenhäusern und Arztpraxen erhält und auswertet. Zu finden sind diese Ergebnisse in einem jährlich erscheinenden Qualitätsreport sowie öffentlich zugänglich in Qualitätsberichten der Krankenhäuser, die über zahlreiche Kliniksuchmaschinen auch verglichen werden können. Daneben werden vom G-BA Neuentwicklungsaufträge an das Institut erteilt (eine Übersicht der Beauftragungsbeschlüsse des G-BA finden Sie hier), um die Qualitätssicherung weiter voranzubringen. So werden etwa neue Qualitätssicherungsverfahren (z. B. „Ambulante Psychotherapie“) und Konzeptstudien für derartige Verfahren (z. B. zum Thema Sepsis) vom Institut erarbeitet.

Das Logo des IQTIG

Der GKV-Spitzenverband ist im Rahmen seiner Trägerschaft beim G-BA mittelbar auch Träger des IQTIG, das durch sogenannte Systemzuschläge finanziert wird. Diese setzen sich zusammen aus einem Zuschlag für jeden abzurechnenden Krankenhausfall sowie aus der zusätzlichen Anhebung der Vergütung für die ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Versorgung.

Entstehung des Instituts

Das IQTIG geht zurück auf das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FQWG). Damit bekam der G-BA den gesetzlichen Auftrag, ein fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen zu gründen. Am 1. Januar 2016 hat das IQTIG dann auch planmäßig die Aufgaben der Qualitätssicherung übernommen. (krs)

Mehr Informationen zum IQTIG finden Sie hier.

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