Neue Pflegepersonaluntergrenzen ab 2021
Laut gesetzlichem Auftrag sollte im Jahr 2020 zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und dem GKV-Spitzenverband vereinbart werden, wie die vorhandenen Pflegepersonaluntergrenzen weiterentwickelt und in welchen Krankenhausbereichen neue Pflegepersonaluntergrenzen eingeführt werden. Bereits im dritten Jahr in Folge kam jedoch auch 2020 keine Vereinbarung zustande, da der GKV-Spitzenverband weitergehende Entwicklungen bei den pflegesensitiven Bereichen forderte, als die DKG bereit war umzusetzen. Daraufhin wurden per Verordnung weitere Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt, die ab dem 1. Februar 2021 verbindlich einzuhalten sind (siehe Übersicht).
Zur Festlegung dieser neuen Grenzwerte hatte das BMG im Dezember 2019 das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) beauftragt, Daten aus den Bereichen Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie und Pädiatrie zu erheben und auszuwerten. Diese repräsentative Datenerhebung diente als Grundlage zur weiteren Ausweitung der Personalvorgaben.
Obwohl die coronabedingte Aussetzung der Untergrenzen in allen acht pflegesensitiven Bereichen mit dem Ablauf des Jahres 2020 endete, gelten im Januar 2021 die Pflegepersonaluntergrenzen ausschließlich in den Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie. Die übrigen sechs pflegesensitiven Bereiche sowie die neuen Bereiche (Allgemeine Chirurgie, Innere Medizin, Pädiatrie sowie pädiatrische Intensivmedizin) gelten (wieder) ab dem 1. Februar 2021.