Krankenhaus

Pflegepersonalkosten-Abgrenzung: Anpassung beschlossen

Februar 2021

In den Budgetverhandlungen des Jahres 2020 war die Abgrenzung der Pflegepersonalkosten immer wieder Anlass für Konflikte – sogar die Schiedsstellen wurden angerufen. Strittig waren hierbei unterschiedliche Auffassungen darüber, welche im Krankenhaus tätigen Pflegeberufe den pflegebudgetrelevanten Kosten zugeordnet werden können. Nun hat der GKV-Spitzenverband mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) eine Einigung in strittigen Fragen erreicht.

Ende Oktober 2020 haben GKV-Spitzenverband (gemeinsam mit der PKV) und DKG beschlossen, die Vorgaben zur Abgrenzung der Pflegepersonalkosten der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen zu schärfen. Diese Schärfung wird als dringend notwendig angesehen, da während der Verhandlungen der Pflegebudgets 2020 mehrfach die Schiedsstellen angerufen werden mussten.

Pflegepersonal auf einem Krankenhausflur

Klarheit über Zuordnung hergestellt

Maßgeblich für die Zuordnung von Personalkosten zu den pflegebudgetrelevanten Kosten soll damit künftig die aktuelle Begriffsbestimmung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) sein. Dies bedeutet, dass z. B. medizinische Fachangestellte im Pflegebudget berücksichtigungsfähig sind. Sonstige Berufe (Kategorien „sonstiger anerkannter Berufsabschluss“ und „ohne Berufsabschluss“) sind nur im Umfang der Vollkräfte zum Stichtag 31.12.2018 im Pflegebudget zu berücksichtigen. Damit wird zugleich eine Obergrenze für diese Berufskategorien festgelegt. Personal, das über diesen Schwellenwert hinaus beschäftigt wird, kann allerdings bei den pflegeentlastenden Maßnahmen in Höhe der hierdurch eingesparten Pflegepersonalkosten berücksichtigt werden. Diese sind weiterhin auf maximal 4 % des Pflegebudgets begrenzt.

Für die Pflegebudgetverhandlungen des Jahres 2021 werden diese Klarstellungen als Änderungsvereinbarung zur Pflegepersonalkostenabgrenzungsvereinbarung umgesetzt. Für die Verhandlungen des Jahres 2020 werden diese inhaltsgleich empfohlen, bereits abgeschlossene Krankenhausbudgets 2020 bleiben davon jedoch unberührt. (ros)

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