Krankenhaus

Pflegepersonal-Untergrenzen: etwa jede zehnte Schicht unterbesetzt

Juni 2020

Seit 2019 gelten für Krankenhäuser erstmalig verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Die Personalvorgaben wurden in mehr als 60.000 Schichten je Quartal nicht eingehalten. Aus Sicht des Patientenschutzes ein besorgniserregendes Bild.

Pflegepersonaluntergrenzen sind definiert als maximale Anzahl an Patientinnen und Patienten, die eine Pflegekraft je Tag- und Nachtschicht gut versorgen kann. Die Untergrenzen sollen den Patientenschutz gewährleisten und das Pflegepersonal entlasten. Anhand von monatlichen Durchschnittswerten weisen Krankenhäuser die Einhaltung gegenüber den Kostenträgern und Selbstverwaltungspartnern nach. Zudem ist die Anzahl der einzelnen unterbesetzten Schichten mitzuteilen. Wird im Monatsdurchschnitt weniger Pflegepersonal als vorgegeben eingesetzt, muss ein Krankenhaus Sanktionen hinnehmen.

Nahezu alle Krankenhäuser erfüllten Nachweispflichten

Rund 800 Krankenhäuser waren im Jahr 2019 bundesweit verpflichtet, die festgelegten Grenzwerte der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 5. Oktober 2018 in den pflegesensitiven Bereichen Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie einzuhalten. Nahezu alle Krankenhäuser erfüllten die quartalsweisen Nachweispflichten und lieferten die monatlich aufgeschlüsselten schicht- und stationsbezogenen Meldungen über die Pflegepersonalbesetzung und Patientenbelegung.

Bilanz 2019: Mehr als jede zehnte Schicht unterbesetzt

Die Nachweise zeigen, dass die Pflegepersonalvorgaben im Jahr 2019 von einem Teil der Krankenhäuser nicht eingehalten wurden (s. Abbildung). Während im ersten Quartal die Nichteinhaltung im Monatsdurchschnitt bei 12 % lag, so reduzierte sich diese bis zum vierten Quartal auf lediglich 3 % von rund 21.000 schicht- und stationsbezogenen Meldungen. Betrachtet man die einzelnen Schichten, wird allerdings deutlich, dass immer noch 11 %, also mehr als 60.000 der rund 600.000 Tag- und Nachtschichten im vierten Quartal unterbesetzt waren.

Nichteinhaltung von Pflegepersonaluntergrenzen im Verlauf des Jahres 2019

Daten geben nur begrenzt Auskunft über tatsächlich verbesserte Versorgung

Ob die Daten eine tatsächlich verbesserte Patientenversorgung belegen, lässt sich nicht verlässlich ableiten. Ein Grund für die verbesserte Datenlage kann die Aufstockung des Pflegepersonals sein. Die Effekte können aber auch rein statistischer Natur sein, etwa wenn Stationen zusammengelegt oder Patientinnen und Patienten sowie Pflegepersonal zulasten anderer Bereiche verschoben wurden.

Pflegepersonaluntergrenzen 2020 im Zeichen der Coronavirus-Pandemie

Noch im Oktober 2019 wurde die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) auf die Bereiche Neurologie, Neurologische Schlaganfalleinheit, Neurologische Frührehabilitation und Herzchirurgie mit Wirkung ab Januar 2020 ausgeweitet. Die drohende Coronavirus-Pandemie veranlasste das Bundesgesundheitsministerium aber dazu, zahlreiche Regelungen und Richtlinien, darunter auch die PpUGV, abzuändern bzw. auszusetzen. Einen Patientenansturm vor Augen sollten Kliniken von Qualitätsvorgaben „entlastet“ werden. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 25. März 2020 setzte der Bundesgesundheitsminister die Regelungen der PpUGV für den Zeitraum 1. März 2020 bis 31. Dezember 2020 für alle Krankenhäuser gleichermaßen außer Kraft.

Keine Abstriche bei der Versorgungsqualität!

Sowohl die PpUGV als auch die Vereinbarungen der Selbstverwaltungspartner enthalten bereits Ausnahmeregelungen für den Fall einer Epidemie oder bei erhöhtem krankheitsbedingten Personalausfall. Eine generelle Aussetzung der PpUGV wäre also nicht notwendig gewesen. Kehren nun die Kliniken wieder zum Regelbetrieb zurück, dürfen auch die Qualitätsvorgaben nicht länger ruhen. Aus Sicht des Patientenschutzes und der Mitarbeiterentlastung sind die Minimalvorgaben zur Personalbesetzung deshalb dringend wieder in Kraft zu setzen. (cht)

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