Krankenhaus
Pflegepersonal-Untergrenzen: vier neue Bereiche
Ab dem 1. Januar 2020 gelten Pflegepersonaluntergrenzen neu auch für die Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation und die Schlaganfalleinheit. Damit sind dann insgesamt acht pflegesensitive Krankenhausbereiche hinsichtlich der Mindestpersonalstärke geregelt. Die Einhaltung der bisherigen Untergrenzen zeigt eine positive Entwicklung.