Krankenhaus

Pflegepersonal-Untergrenzen: vier neue Bereiche

Dezember 2019

Ab dem 1. Januar 2020 gelten Pflegepersonaluntergrenzen neu auch für die Herzchirurgie, Neurologie, Neurologische Frührehabilitation und die Schlaganfalleinheit. Damit sind dann insgesamt acht pflegesensitive Krankenhausbereiche hinsichtlich der Mindestpersonalstärke geregelt. Die Einhaltung der bisherigen Untergrenzen zeigt eine positive Entwicklung.

Pflegepersonaluntergrenzen legen für die Tag- und die Nachtschicht sowie für jeden Bereich gesondert die maximale Anzahl an Patientinnen und Patienten fest, die auf einer pflegesensitiven Station von einer Pflegekraft versorgt werden dürfen. Bisher galten Untergrenzen schon für die Bereiche Geriatrie, Intensivmedizin, Kardiologie und Unfallchirurgie. Nun kommen weitere hinzu.

Pflegepersonal auf einem Krankenhausflur

Untergrenzen werden häufiger eingehalten

Um die Einhaltung der Untergrenzen und die damit einhergehende pflegerische Versorgungssituation in den sensitiven Bereichen transparent zu machen, müssen Krankenhäuser quartalsweise Nachweise zur Einhaltung übermitteln. Die Daten von rund 800 Krankenhäusern zeigen eine deutliche Verbesserung auf: Im 1. Quartal 2019 wurden bei 12 Prozent, im 2. und 3. Quartal 2019 lediglich bei 4 bzw. 3 Prozent der über 21.000 schicht- und stationsbezogenen Meldungen die Untergrenzen im Monatsdurchschnitt nicht eingehalten. Dies könnte als Erfolg gewertet werden, wenn tatsächlich mehr Pflegepersonal eingesetzt wird. Rein statistische Effekte durch Patienten- oder Personalverschiebungen würden dem Ziel der Pflegepersonaluntergrenzen hingegen zuwiderlaufen.

Entwicklung nicht uneingeschränkt positiv

Insgesamt zeigen sich lediglich „Verbesserungen“ in der Einhaltung der Monatsdurchschnittswerte. Bei der Betrachtung der einzelnen Schichten zeigt sich, dass sowohl im 2. als auch im 3. Quartal 2019 in jeweils über 60.000 Schichten die Mindestpersonalausstattung nicht sichergestellt wurde. (ado)

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