Bewertungsgrundlage ist ein pro Indikator gebildeter Quotient, der als Prozentangabe beispielsweise darstellt, bei wie vielen der Bewohnerinnen und Bewohner es gelungen ist, die Mobilität zu erhalten oder zu verbessern. Die Durchschnittswerte sowie wie die Cut-Off-Werte für die Einordnung in Quintilen basieren auf den Erfahrungen der Umsetzungsprojekte und müssen, sobald eigene empirische Erkenntnisse vorliegen, durch den Qualitätsausschuss Pflege im Rahmen neuer Vereinbarungen angepasst werden. Es handelt sich also um auf bestimmte Zeit festgelegte Werte, die voraussichtlich einer fortlaufenden Anpassung durch den Qualitätsausschuss Pflege bedürfen, um einerseits eine Differenzierung in fünf annähernd gleich große Gruppen zu gewährleisten und andererseits, um auf Veränderungen des durchschnittlichen Qualitätsniveaus aller Einrichtungen nach oben oder unten zu reagieren. Für die Zukunft wäre eine tagesaktuelle Anpassung der Durchschnitts- und Referenzwerte auf der dann vorliegenden empirischen Grundlage denkbar, die jedoch ebenso wie statische Anpassungen auf dem Verhandlungsweg mit den Verbänden der Leistungserbringer konsentiert werden müssen.
Indikatorenergebnisse werden nur dargestellt, sofern bei der statistischen Kontrolle durch die Datenauswertungsstelle Pflege (DAS) und bei der Plausibilitätskontrolle im Rahmen von Qualitätsprüfungen keine Auffälligkeiten an den von den Pflegeeinrichtungen übermittelten Daten festgestellt wurden. Bei auffälligen Daten erscheint in den Qualitätsberichten für die Nutzerinnen und Nutzer der Hinweis, dass aufgrund von festgestellten Auffälligkeiten auf die Veröffentlichung der Indikatorenergebnisse verzichtet wurde.
Gemäß Gesetz müssen die Pflegeeinrichtungen im Zeitraum von Anfang Oktober 2019 bis Ende Dezember 2020 einmalig die vereinbarten Indikatorendaten erheben und an die DAS übermitteln (Einführungsphase). Eine Veröffentlichung dieser Daten erfolgt nicht. Damit soll sichergestellt werden, dass sich Fehler bei der erstmaligen Erhebung nicht negativ für die Pflegeeinrichtungen auswirken. Erst die ab dem 1. Januar 2021 erhobenen Daten werden veröffentlicht. Ursprünglich war die Veröffentlichung von Indikatorenergebnissen ab Juli 2020 vorgesehen. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Einführungsphase um ein halbes Jahr verlängert, um die Pflegeeinrichtungen in der für sie herausfordernden Coronakrise zu entlasten.
Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen
Die Darstellung der Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt in jedem Fall, es sei denn, ein Qualitätsaspekt konnte bei den in die Stichprobe einbezogenen Bewohnerinnen und Bewohnern nicht begutachtet werden. Für die Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen erfolgt gemäß den Empfehlungen des Abschlussberichts eine vierstufige Bewertung von „Keine oder geringe“ bis hin zu „Schwerwiegende Qualitätsdefizite“. Die grafische Darstellung erfolgt in Form von Kästchen.