Indikatoren für Ergebnisqualität
Im Bereich der Pflegeversicherung kommen seit Oktober 2019 erstmals Qualitätsindikatoren zur Anwendung. Erste Erfahrungen mit Indikatoren in der Langzeitpflege wurden 2009 bis 2011 durch ein von Wingenfeld et al. (2011) im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit durchgeführten Entwicklungsprojekt gewonnen. Nachdem der Fokus zunächst auf der Schaffung geeigneter Verfahren und Kennzahlen für das interne Qualitätsmanagement von Pflegeeinrichtungen lag, erweiterte sich der Projektauftrag vor dem Hintergrund der negativen Erfahrungen mit den Pflegenoten. Nun wurde auch die Eignung von Indikatoren für die öffentliche Qualitätsberichterstattung überprüft.
Die Indikatoren und die Erhebungs- und Auswertungsverfahren wurden in den Folgejahren in diversen sogenannten Umsetzungsprojekten verfeinert. Die inhaltlichen und methodischen Details des nun zur Anwendung kommenden Verfahrens ist in seinen wesentlichen Grundzügen im Abschlussbericht (Wingenfeld et al. 2018) beschrieben und wurde vom Qualitätsausschuss Pflege in den Maßstäben und Grundsätzen für die vollstationäre Pflege (Qualitätsausschuss Pflege 2018) und der Qualitätsdarstellungsvereinbarung (Qualitätsausschuss Pflege 2018) festgelegt.
Nach Elsbernd et al. (2010, 171) haben Indikatoren das Ziel, „Leistungsbereiche hinsichtlich ihres tatsächlichen Qualitätsniveaus zu bewerten und die Leistungserbringung zu steuern. […] Indikatoren können lediglich anzeigen, ob das Leistungsgeschehen innerhalb des angestrebten Qualitätsniveaus liegt. Nicht erklären können sie, warum das Leistungsgeschehen von der gewünschten Qualität abweicht“.
Das Anfang Oktober 2019 eingeführte indikatorengestützte Verfahren definiert sich über seine Zielsetzungen (Steuerung der Leistungserbringung hinsichtlich der Qualität im Rahmen des einrichtungsinternen Qualitätsmanagements und Qualitätsdarstellung) sowie seine verfahrenstechnischen Details. Letztere sehen vor, dass durch die Pflegeeinrichtungen im Rahmen des internen Qualitätsmanagements von Mitarbeitenden der Pflegeeinrichtung in sechsmonatigem Abstand an einrichtungsindividuell festgelegten Stichtagen bei grundsätzlich allen versorgten Personen verpflichtend eine strukturierte Datenerhebung durchgeführt wird. Die zu erhebenden Daten werden an die zu diesem Zweck vom Qualitätsausschuss Pflege eingerichtete Institution nach § 113 Abs. 1b SGB XI (Datenauswertungsstelle Pflege, kurz: DAS) übermittelt. Den Zuschlag hierfür erhielt das aQua-Institut in Göttingen, das bereits an der Entwicklung der Grundlagen für das neue Qualitätssystem beteiligt war. Die DAS kontrolliert die von den Einrichtungen erhobenen und übermittelten Daten auf ihre statistische Plausibilität und Vollzähligkeit und wertet die Daten bewohnerbezogen (es liegen der DAS nur pseudonymisierte Daten vor) und einrichtungsbeziehbar aus.
Die DAS stellt die Auswertungsergebnisse
- den Einrichtungen für ihr internes Qualitätsmanagement in Form sogenannter Feedbackberichte,
- den Landesverbänden der Pflegekassen zur Erfüllung ihrer Aufgaben wie die Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität der Einrichtung und
- den Prüfinstitutionen MDK und PKV-Prüfdienst für die Vorbereitung der Qualitätsprüfungen und die Kontrolle der Plausibilität der Indikatorendaten
zur Verfügung.
Das Indikatorenset umfasst die in der folgenden Übersicht aufgeführten zehn Themen. Zumindest vorläufig wurde auf eine aufwändige Risikoadjustierung per logistischer Regression verzichtet. Anstelle dessen wird bei einigen Indikatoren eine Unterteilung in Risikogruppen (Stratifizierung) vorgenommen. Die Unterteilung erfolgt auf Basis der Feststellung, ob bei der jeweiligen Bewohnerin bzw. dem jeweiligen Bewohner entweder geringe oder starke kognitive/kommunikative Einschränkungen bzw. geringe oder starke Mobilitätsbeeinträchtigungen vorliegen. Auswertungen haben gezeigt, dass diese vergleichsweise einfache Form der Gruppenbildung eine Differenzierung ermöglicht (Bsp. Dekubitusentstehung: bei Personen mit geringen Mobilitätseinschränkungen entstanden durchschnittlich bei 1,6 % der Bewohnerinnen und Bewohner neue Druckgeschwüre, bei Personen mit ausgeprägten Mobilitätseinschränkungen bei durchschnittlich 8,4 % der Bewohnerinnen und Bewohner). Aufgrund der Tatsache, dass für fünf Themenbereiche eine Unterteilung in Gruppen erfolgt, ergeben sich bei zehn Indikatorenthemen 15 Indikatoren: