Zum Beispiel sollte bei Frühgeburten immer ein Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin anwesend sein, denn nur so können ggf. schwerwiegende Schädigungen des Kindes rechtzeitig verhindert werden. Meist kündigen Warnzeichen eine Frühgeburt schon Stunden vorher an und ermöglichen es, rechtzeitig kinderärztliche Expertise hinzuzuziehen. Ob das geschieht, wurde mit einem Qualitätsindikator gemessen. Es zeigte sich, dass es im Jahr 2017 Kliniken gab, die bei keiner einzigen Frühgeburt einen Kinderarzt bzw. eine Kinderärztin hinzuzogen.
IQTIG prüfte Bericht auf Fehler
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), welches den Bericht im Auftrag des G-BA erstellt, prüfte nach der Kritik durch Kliniken am Bericht alle Anfragen und Hinweise auf mögliche Fehler. Die Prüfung ergab nun, dass die wesentlichen Ergebnisse des Berichtes, die Einstufung der Indikatorergebnisse in „zureichende“ und „unzureichende Qualität“, fehlerfrei waren. Das heißt, die insgesamt 73 Bewertungen zu 71 Krankenhausstandorten mit „unzureichender Qualität“ waren zutreffend und mussten nicht korrigiert werden.
Hintergrund
Das Verfahren der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren soll den Planungsbehörden der Bundesländer ermöglichen, bei der Krankenhausplanung auch die medizinische Qualität zu berücksichtigen. Geregelt wurde dies im Krankenhausstrukturgesetz. Mit Beschluss des G-BA wurden ab 2017 elf Qualitätsindikatoren planungsrelevant, die das typische Spektrum einer Abteilung für Frauenheilkunde und Geburtshilfe abbilden. Sie messen, ob bestimmte strukturelle Vorgaben im Krankenhaus eingehalten werden, ob krankenhausinterne Prozesse dem Standard entsprechen und wie gut die erreichten Behandlungsergebnisse sind. Die Ergebnisse für das Jahr 2018 werden gemäß der Richtlinie am 31.10.2019 auf der Website des G-BA veröffentlicht. (dma, aks)