Qualitätssicherung
Konsequenzen bei Qualitätsmängeln stehen fest
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine wichtige Lücke in der Qualitätssicherung geschlossen: Verstöße gegen verbindliche Qualitätsanforderungen werden zukünftig Konsequenzen haben. Mit der Richtlinie zur Förderung der Qualität sowie zur Durchsetzung von Qualitätsanforderungen (QFD-RL) beschloss der G-BA einen ganzen Maßnahmenkatalog zur Durchsetzung von Qualitätsanforderungen im Krankenhaus, bei Vertrags- sowie bei Zahnärztinnen und -ärzten.