2016 wurde mit dem Krankenhausstrukturgesetz der Qualität der stationären Versorgung ein höherer Stellenwert eingeräumt. Krankenkassen und Krankenhäuser erhielten die Möglichkeit, Qualitätsverträge in zunächst vier Themenbereichen abzuschließen, die der G-BA am 18. Mai 2017 festgelegt hat (Themen der ersten Generation). Damit soll erprobt werden, inwieweit sich durch die Vereinbarung von höherwertigen Qualitätsanforderungen und Anreizen weitere Verbesserungen in der stationären Versorgung erreichen lassen.
Erweiterung der Themen mit dem GVWG
Mit den Neuerungen im Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde der G-BA beauftragt, die Erprobung von Qualitätsverträgen bis zum 31. Dezember 2023 auf insgesamt acht Themenbereiche auszuweiten. Dadurch sollen ein größeres Versorgungsspektrum abgebildet und die Bereitschaft zum Abschluss von Qualitätsverträgen insgesamt erhöht werden. Diese vier weiteren Themen „der zweiten Generation“ wurden am 21. Juli 2022 festgelegt.
Für folgende Themen ermöglicht der G-BA den Abschluss von Qualitätsverträgen:
Themen der ersten Generation (G-BA-Beschluss vom 18. Mai 2017):
- endoprothetische Gelenkversorgung
- Prävention des postoperativen Delirs bei der Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten
- Respiratorentwöhnung von langzeitbeatmeten Patientinnen und Patienten
- stationäre Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen.
Themen der zweiten Generation (G-BA-Beschluss vom 21. Juli 2022):
- Diagnostik, Therapie und Prävention von Mangelernährung
- multimodale Schmerztherapie
- Geburten/Entbindung
- stationäre Behandlung der Tabakabhängigkeit.