Heilmittel

Vertragsverhandlungen: Eine Erfolgsgeschichte für die Podologie

Dezember 2021

Im Jahr 2019 hat der GKV-Spitzenverband die Verhandlungen mit den Heilmittelverbänden über die ersten bundesweit gültigen Heilmittelverträge gemäß § 125 SGB V aufgenommen. Die Gespräche im Bereich Podologie waren dabei von Sachlichkeit, Kompromissfähigkeit und dem Willen zur Einigung geprägt.

Die Podologie ist der einzige Leistungsbereich, in dem der neue Vertrag fristwahrend und ohne Schiedsverfahren zustande gekommen ist. Die Inhalte und Vergütungen müssen dabei den Vergleich mit den Schiedsergebnissen aus anderen Heilmittelbereichen nicht scheuen. Mit der vereinbarten Staffelvergütung haben die podologischen Praxen einen sicheren wirtschaftlichen Rahmen bis Mitte 2023 gewonnen.

Eine Frau mit Gummihandschuhen pflegt die Füße eines Patienten

Erfolgsgründe

Die Podologie ist einer der Heilmittelbereiche, in denen neue maßgebliche Akteure die Verhandlungsbühne betraten. Der gute Ausgang der Verhandlungen ist dabei nicht zuletzt auf das strukturierte Vorgehen dieser Verbände zurückzuführen: Unterschiedliche Interessen der einzelnen Podologie-Verbände wurden in einer extra gegründeten Arbeitsgruppe zu einer gemeinsamen Position geformt und in Verhandlungen konsequent gemeinsam vertreten. Die Gesprächspartner verhandelten auf dieser soliden Basis stets verlässlich und zeigten darüber hinaus Offenheit für neue Ideen. Die Gespräche wurden zudem ausschließlich am Verhandlungstisch und vertraulich geführt; so hatten alle Beteiligten genügend Bewegungsfreiheit, um offene Regelungsräume sinnvoll nutzen zu können. All diese Faktoren führten unter dem Strich zu einer konstruktiven und produktiven Arbeitsatmosphäre, die für alle Seiten zufriedenstellende Vereinbarungen ermöglichte.

Von den erfolgreichen Verhandlungen profitieren die zugelassenen Podologinnen und Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 neben der transparenten und konsistenten Grundlage für ihre Arbeit auch einen neuen Vergütungsabschluss haben, und die gesetzlich Versicherten, die einen schnellen und guten Zugang zu medizinischer Fußpflege erhalten.

Anstehende Verhandlungen

Bei der Frage der Blankoversorgung waren sich beide Seiten nach mehreren Runden einig, diese Verhandlungen zunächst zurückzustellen, auch weil die gesetzliche Grundlage viele Fragen offenlässt.

Aktuell sprechen die Verhandlungspartner über die sich im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) abzeichnende Erweiterung des Leistungskatalogs um die Nagelspangenbehandlung. Gemeinsames Ziel der Verhandlungspartner ist es, die vertraglichen Rahmenbedingungen für eine solche neue Leistung synchron mit dem G-BA-Beschluss fristgerecht vereinbart zu haben. (fro)

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