Blick in den Koalitionsvertrag
Aus Sicht der gesetzlich Versicherten ist es gut, dass beispielsweise mit der Digitalisierungsstrategie, den Plänen zur Reform der Krankenhaus- und Notfallstrukturen sowie dem Einstieg in eine sektorenunabhängige Versorgung zentrale Punkte von den drei Parteien aufgegriffen wurden. Die Notwendigkeit der Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Reformen wird richtigerweise hervorgehoben.
Die vorgesehene Rückwirkung der Erstattungsbeträge ab dem 7. Monat für neue Arzneimittel sowie die Verlängerung des Preismoratoriums über 2022 hinaus sind ein wichtiges Signal für mehr Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung. Bedauerlich ist hingegen der Wegfall der diskutierten Absenkung des Mehrwertsteuersatzes für Arzneimittel. Offenbar sind Steuereinnahmen wichtiger als die Entlastung der Beitragszahlenden.
Positiv zu bewerten sind wiederum die vorgesehenen höheren Beiträge für die Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II und die regelhafte Dynamisierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds. Wie so häufig wird es auch hier auf die konkrete Umsetzung ankommen.
Bemerkenswert ist der Prüfauftrag im Koalitionsvertrag, die soziale Pflegeversicherung um eine freiwillige, paritätische Vollversicherung zu ergänzen, die die Übernahme der vollständigen Pflegekosten umfassend absichert. Wichtig ist hier, dass versicherungsfremde Leistungen (Rentenbeiträge von Angehörigen, Pandemiekosten) per Bundeszuschuss finanziert werden sollen. Zu begrüßen ist, dass Leistungen flexibilisiert und dynamisiert sowie Angehörige entlastet werden sollen.
Die Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Dr. Doris Pfeiffer äußerte sich im Gespräch mit dem Handelsblatt ebenfalls zum Koalitionsvertrag. Ihr Statement ist auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes nachzulesen. (lz/faf)