Bei der Mengenkomponente, die die Krankheitslast der GKV-Versicherten berücksichtigt, hat der Bewertungsausschuss einstimmig Empfehlungen zur Anpassung der diagnosebezogenen und demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2021 beschlossen. Nach dieser Prognose wird der bundesweite Behandlungsbedarf im Jahr 2021 voraussichtlich um durchschnittlich 0,29 Prozent (ca. 80 Mio. Euro) steigen.
Honorarsteigerungen über Orientierungswert und Mengenkomponente hinaus
Darüber hinaus steigt die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg auch im nächsten Jahr mit rund 3 Prozent fortsetzt und die Honorare dadurch im Jahr 2021 voraussichtlich um weitere 550 Mio. Euro steigen. In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021somit rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020. Noch nicht berücksichtigt sind dabei Mehreinnahmen, die sich durch die Covid-19-Pandemie und die bei der Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes drohenden Doppelvergütungen ärztlicher Leistungen im Jahr 2021 ergeben.
Die Entscheidungen des (Erweiterten) Bewertungsausschusses auf Bundesebene sind Grundlage für die in den kommenden Wochen und Monaten zu führenden Verhandlungen auf regionaler Ebene. Dabei vereinbaren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vor Ort unter Umständen regionale Anpassungen. Regionale Honorarsteigerungen für das Jahr 2021, die sich dadurch unter Umständen ergeben, können ebenfalls noch nicht in der Ausgabenprognose berücksichtigt werden. (beg)