Ärztehonorare

Konfliktreiche Verhandlungen – rund eine Mrd. Euro Honorarplus für Ärzteschaft

November 2020

Die jährlichen Verhandlungen über die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten konnten in diesem Jahr erst durch eine Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses abgeschlossen werden. Das Ergebnis: Insgesamt stellen die gesetzlichen Krankenkassen für die ambulante Versorgung ihrer Versicherten im kommenden Jahr rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung.

Wie meistens bei den Honorarverhandlungen lagen die Positionen des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) bei den Verhandlungen im Bewertungsausschuss auch dieses Jahr weit auseinander: Während die KBV eine Erhöhung der Preiskomponente um rund 3 Prozent forderte, hatte der GKV-Spitzenverband eine Beibehaltung des aktuellen Orientierungswertes für das Jahr 2021 beantragt. Hintergrund der GKV-Position war die allgemeine Kostenentwicklung in den Arztpraxen sowie die zu erwartende problematische Finanzsituation der GKV im Jahr 2021 – hervorgerufen unter anderem durch die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie. Der Antrag der KBV sah angesichts der durchschnittlichen Tarifentwicklung für stationär tätige Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2020 auch eine entsprechende finanzielle Berücksichtigung für die freiberuflich tätigen Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich vor. Dies lehnt der GKV-Spitzenverband angesichts der anhaltend steigenden Überschüsse in den Arztpraxen ab.

Entscheidung durch den Erweiterten Bewertungsausschuss

Nachdem sich die Vertragspartner in der ersten Verhandlungsrunde aufgrund der unterschiedlichen Ausgangspositionen nicht auf einen Orientierungswert, also die Preiskomponente, für das Jahr 2021 einigen konnten, wurde der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen. Dieser hat in der Folgesitzung mit den Stimmen der Kassenseite und gegen die Stimmen der Ärztevertreterinnen und -vertreter eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,25 Prozent für das Jahr 2021 beschlossen. Das entspricht einem Vergütungszuwachs von 470 Mio. Euro.

Stetoskop auf Geldscheinen

Bei der Mengenkomponente, die die Krankheitslast der GKV-Versicherten berücksichtigt, hat der Bewertungsausschuss einstimmig Empfehlungen zur Anpassung der diagnosebezogenen und demografischen Veränderungsraten für das Jahr 2021 beschlossen. Nach dieser Prognose wird der bundesweite Behandlungsbedarf im Jahr 2021 voraussichtlich um durchschnittlich 0,29 Prozent (ca. 80 Mio. Euro) steigen.

Honorarsteigerungen über Orientierungswert und Mengenkomponente hinaus

Darüber hinaus steigt die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg auch im nächsten Jahr mit rund 3 Prozent fortsetzt und die Honorare dadurch im Jahr 2021 voraussichtlich um weitere 550 Mio. Euro steigen. In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2021somit rund 1,1 Mrd. Euro zusätzlich. Dies entspricht einem prozentualen Anstieg um 2,6 Prozent im Vergleich zum Jahr 2020. Noch nicht berücksichtigt sind dabei Mehreinnahmen, die sich durch die Covid-19-Pandemie und die bei der Umsetzung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes drohenden Doppelvergütungen ärztlicher Leistungen im Jahr 2021 ergeben.

Die Entscheidungen des (Erweiterten) Bewertungsausschusses auf Bundesebene sind Grundlage für die in den kommenden Wochen und Monaten zu führenden Verhandlungen auf regionaler Ebene. Dabei vereinbaren die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vor Ort unter Umständen regionale Anpassungen. Regionale Honorarsteigerungen für das Jahr 2021, die sich dadurch unter Umständen ergeben, können ebenfalls noch nicht in der Ausgabenprognose berücksichtigt werden. (beg)

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