Die Behandlung per Video ist bereits seit Frühjahr 2020 als Ausnahmeregelung während der Corona-Pandemie Realität. Zuvor fand die Versorgung mit Heilmitteln ausschließlich im persönlichen Kontakt in der Praxis statt. Patientinnen und Patienten können seitdem medizinisch notwendige Behandlungen in der Physio-, Ergo-, Sprach- und Ernährungstherapie somit auch per Videokontakt in Anspruch nehmen, sofern die Therapien hierfür geeignet sind. Diese Möglichkeit soll nun verstetigt werden.
Neuer Rechtsanspruch auf telemedizinische Heilmittelleistungen
Versicherte erhalten mit dem DVPMG einen Rechtsanspruch auf telemedizinisch erbringbare Heilmittelleistungen. Die Vertragspartner auf Bundesebene – der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände der Heilmittelerbringenden – werden beauftragt, bis zum 31. Dezember 2021 die notwendigen Details zu regeln. Festzulegen ist insbesondere, welche Heilmittel bei welchen Erkrankungen als telemedizinische Leistung infrage kommen können und welche technischen Vorgaben einzuhalten sind. Um datenschutzrechtlichen Aspekten Rechnung zu tragen, sind die Vereinbarungen im Benehmen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie der gematik zu schließen. Aktuell berät der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), die Beschlussfassung wird für den Herbst 2021 erwartet. Die Ergebnisse bilden dann die Grundlage für die Vertragsverhandlungen.