Institutionen im Gesundheitswesen

Konfliktlöser: Die neue Schiedsstelle Heilmittel

November 2020

Die Heilmittelversorgung wurde in den letzten Jahren umfassend reformiert – zuletzt wesentlich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz. Eine wichtige Neuerung war dabei die Einführung von Bundesverträgen mit einheitlichen Preisen pro Heilmittelbereich. Die Verhandlungen hierzu werden vom GKV-Spitzenverband mit den maßgeblichen Heilmittelverbänden geführt. Für den Fall von Konflikten wurde bereits Ende letzten Jahres eine gemeinsame Schiedsstelle eingerichtet.

In den zurzeit verhandelten Verträgen legen der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Verbände der Heilmittelerbringer - getrennt für jeden Heilmittelbereich - unter anderem Preise, Regelungen für deren Abrechnung, Inhalte der einzelnen Maßnahmen des jeweiligen Heilmittels, Qualitätssicherungsmaßnahmen, Maßnahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und Vergütungsstrukturen für die Arbeitnehmer fest. Gelten sollen die Bundesverträge ab dem 1. Januar 2021. Die unabhängige Schiedsstelle wird dann eingeschaltet, wenn sich die Vertragsparteien auf dem Verhandlungsweg nicht über einen oder mehrere Vertragsinhalte einigen können.

Eine Frau blättert im Gesetzbuch

Unparteiischer Vorsitzender der – so die offizielle Bezeichnung - Schiedsstelle nach § 125 Abs. 6 SGB ist Dr. Ulrich Orlowski, ehemaliger Abteilungsleiter „Gesundheitsversorgung, Krankenversicherung“ im Bundesgesundheitsministerium. Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist beim GKV-Spitzenverband angesiedelt.

Weitere Informationen u. a. zur Besetzung und zur Geschäftsordnung der Schiedsstelle sind hier auf der Internetseite der Geschäftsstelle der Bundesschiedsämter und Schiedsstellen zu finden. (cwi)

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