Institutionen im Gesundheitswesen
Bestimmt den Leistungskatalog: der Gemeinsame Bundesausschuss
Rund 71 Millionen gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Leistungen, um ihre Gesundheit zu erhalten und wiederherzustellen oder den Gesundheitszustand zu verbessern. Den grundsätzlichen gesetzlichen Rahmen hierfür bildet das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Bei der Konkretisierung dieses Anspruchs spielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine zentrale Rolle. Denn er legt fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung im Einzelnen übernommen werden.