Digitalisierung

Neue Förder-Möglichkeiten für digitale Angebote in Gesundheits-Förderung und Prävention

Juli 2021

Bei der Digitalisierungsgesetzgebung lag der Fokus bisher auf der Implementierung digitaler Anwendungen, die der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Erkrankungen dienen – und nicht deren Vorbeugung. Mit der Erweiterung der GKV-Förderung um digitale Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote soll deren Potenzial nun ausgeschöpft werden.

Die Digitalisierung eröffnet auch in der Gesundheitsförderung und Prävention große Chancen: Sie vergrößert die Reichweite von Präventionsangeboten, verbessert Informationsmöglichkeiten und bietet Versicherten Unterstützung beim Selbstmanagement.

Leitfaden Prävention erweitert

Zum 1. Juli 2021 gibt es neue Möglichkeiten der GKV-Förderung digitaler Angebote. Die zugrunde liegenden Kriterien werden im neu aufgenommenen Kapitel 7 des Leitfadens Prävention beschrieben. Damit eröffnen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten Zugang zu qualitativ hochwertigen digitalen Präventions- und Gesundheitsförderungsangeboten.

Schon seit 2017 sind im Leitfaden Prävention sogenannte Informations- und Kommunikationstechnologie-gestützte Kurse (IKT-Kurse) beschrieben. Deren Konzept orientiert sich hinsichtlich Zeitumfang und Stundenaufbau grundsätzlich an dem Format von Präsenzkursen. Diese Möglichkeiten bleiben auch zukünftig erhalten.

Zwei Jugendliche auf einer Wiese mit Tablet

Neue Angebote: individueller, flexibler …

Nach den neuen Regeln können den Versicherten aber auch Internet-Interventionen, mobile Anwendungen (Apps) sowie eine Kombination aus beidem angeboten werden. Dabei übernimmt die digitale Technologie wesentliche Funktionen, die in herkömmlichen Präventionsmaßnahmen typischerweise durch Kursleitungen wahrgenommen werden. Aufgrund der Unabhängigkeit von Ort und Zeit sind digitale Angebote mit mehr Freiheiten verbunden. Sie lassen sich zudem an individuelle Ansprüche und Gegebenheiten anpassen.

… und qualitätsgesichert

Hauptkriterium für die Förderung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote ist der durch eine wissenschaftliche Studie belegte gesundheitliche Nutzen. Um der besonderen Dynamik im Bereich digitaler Prävention und Gesundheitsförderung Rechnung zu tragen, werden die Erfahrungen mit den neuen Angeboten engmaschig unter Einbindung des wissenschaftlichen Sachverstandes der Beratenden Kommission reflektiert und die Regelungen bedarfsbezogen weiterentwickelt. (ksk)

Bleiben Sie auf dem Laufenden