Betriebliche Gesundheitsförderung
Steuerliche Anreize für BGF nun klar geregelt
Endlich gibt es eine Einigung: Seit 2019 waren Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) durch eine Novelle des Steuerrechts akut gefährdet: Eine neu eingeführte Zertifizierungspflicht belegte Unternehmen mit einer unerfüllbaren Nachweispflicht – nur dann sollten BGF-Leistungen einkommenssteuerfrei bleiben. Nun hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Arbeitgeberleistungen zur verhaltensbezogenen Gesundheitsförderung konkretisiert. Die lang erwartete Umsetzungshilfe ist auf der Homepage des BMF verfügbar. Nach zähem Ringen um eine gute Lösung steht dem Engagement der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber für die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) nun nichts mehr im Wege.