Krankenhäuser wählen begünstigte Personen aus
Der Krankenhausträger entscheidet im Einvernehmen mit der Arbeitnehmervertretung über die Auswahl der begünstigten Personen sowie über die jeweilige Höhe des Betrages. Erhalten können die Prämie Pflegekräfte in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen. Zudem können auch andere Beschäftigte, die besonders belastet waren, für die Zahlung einer Prämie ausgewählt werden.
Finanzierung
Die Prämie wird mit 93 Mio. Euro durch die gesetzliche Krankenversicherung aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds und zusätzlich mit 7 Mio. Euro von den privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) finanziert. Das Bundesamt für Soziale Sicherung und die PKV zahlen die Beträge an den GKV-Spitzenverband, welcher die Prämienbeträge auf Grundlage der Berechnungen des InEK an die jeweiligen Krankenhäuser weiterleitet. Die Krankenhäuser zahlen die Prämien dann eigenverantwortlich aus. (cht)