Ärztehonorare

Preisentwicklung vertragsärztlicher Leistungen: Legende und Realität

September 2018

Die Honorarsituation der Vertragsärztinnen und -ärzte ist ein Dauerbrenner. Insbesondere wird von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kurz vor den jährlichen Honorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband regelmäßig eine vermeintliche Unterfinanzierung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte thematisiert. Dabei hat sich deren Einkommenssituation – insbesondere der Überschuss aus Praxistätigkeit - gerade in den letzten 10 Jahren deutlich erhöht; dieser Überschuss wird gemäß der repräsentativen Erhebung des Statistischen Bundesamtes als Reinertrag bezeichnet und liegt im zuletzt erhobenen Jahr 2015 bei 190.000 Euro je Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber.

Vor dem Hintergrund hoher Einkommen verwundert die Aussage des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung (Zi), dass der Anstieg des Orientierungswertes zur Erhöhung der Einnahmen der Arztpraxen nicht angemessen ausgefallen sei. Diese Aussage ist irreführend, da das Zi u. a. eine Einkommenskennzahl (Nominallohnindex) mit einem Preisfaktor für einen Teil der vertragsärztlichen Leistungen, dem Orientierungswert, vergleicht. Fachlich sinnvoller wäre es, auf der einen Seite ausschließlich Preis- und auf der anderen Seite nur Einkommensgrößen miteinander zu vergleichen; zudem müssen die Einflussfaktoren auf Preise und Arzteinkommen in der Gesamtheit und nicht ausschließlich die Entwicklung des Orientierungswertes betrachtet werden.

Wie haben sich die Preise für die vertragsärztlichen Leistungen entwickelt?

Bei der Bestimmung der Preise je Leistung ist neben der jährlichen Anpassung durch den Orientierungswert zu berücksichtigen, dass bei der Weiterentwicklung des Leistungskatalogs, dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab, immer wieder Bewertungsanpassungen vorgenommen werden. Bei diesen wird ein und dieselbe Leistung mit einer veränderten (meist gestiegenen) Punktzahl bewertet, obwohl die tatsächlich von Ärztinnen und Ärzten abgerechnete Leistungsmenge sich nicht verändert (sogenannter Katalogeffekt). Weiteren Einfluss haben regionale Preisanpassungen einzelner Leistungen, strukturell bedingte Preiserhöhungen z. B. durch Ausdeckelungen aus dem Budget oder neue Leistungen sowie Effekte aus der Erhöhung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV). Um die Preise einer vertragsärztlichen Leistung korrekt zu bewerten, müssen sämtliche Effekte berücksichtigt werden.

Die sich hieraus ergebende reale Preisentwicklung bezogen auf die abgerechnete Leistungsmenge zeigt deutlich, dass sich der Preis für vertragsärztliche Leistungen oder die Vergütung je Behandlungsfall seit 2012 im Vergleich mit der allgemeinen Preisentwicklung (Verbraucherpreise) und dem Orientierungswert überdurchschnittlich entwickelt hat (vgl. Abb. 1: Preisentwicklung). Deutlich wird, dass der Orientierungswert als Preiskomponente nur eine begrenzte Aussagekraft als vertragsärztlicher Leistungspreis hat und die tatsächliche Preisentwicklung der vertragsärztlichen Leistungen hierdurch tendenziell unterschätzt wird.

Preisentwicklung ärztlicher Leistungen, Verbraucherpreise und Orientierungswert Vertragsärzte

Wie sieht die Einkommensentwicklung der Vertragsärzte aus?

Für einen Vergleich bietet sich das Arbeitnehmerentgelt der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt 2018) an, da diese Kennzahl auch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung umfasst (vgl. Abbildung 2: Reinertrag). Es zeigt sich, dass sich der Abstand zwischen dem ärztlichen Einkommen (hier Reinertrag aus der Arztpraxis) und den Arbeitnehmerentgelten in den letzten 15 Jahren sukzessive vergrößert hat - seit 2003 vom 4,7-fachen auf das 5,9-fache (2016).

Offensichtlich ist, dass die verschiedenen Gesundheitsstrukturgesetze einen erheblichen Einfluss hatten. So führte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gerade in den Jahren nach der Finanzkrise zwischen 2008 und 2010 zu einem deutlichen Anstieg des Reinertrages, der gedämpft wurde durch das Kostendämpfungsstrukturgesetz GKV-Finanzierungsgesetz für die Jahr 2011/2012, während ab 2013 GKV-Versorgungsstruktur- und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wiederum einen deutlichen Anstieg der Honorare erzeugten. Wesentlich für den Anstieg der Reinerträge insbesondere ab 2009 sind die vom Gesetzgeber deutlich beeinflussten Einnahmen aus der Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, was nicht verwundert, da diese ca. 70 Prozent der gesamten Einnahmen der Arztpraxen umfassen.

Abschließend ist festzustellen, dass die ärztlichen Einkommen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, was wesentlich auf die GKV-Einnahmenentwicklung und somit auf die kontinuierlich ansteigenden (tatsächlichen) Leistungspreise zurückzuführen ist. Die regelmäßig vorgebrachte Behauptung einer Unterfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen ist somit nicht haltbar.

Reinertrag Ärzte und Arbeitnehmerentgelt sowie Lohnspreizung

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