Wie sieht die Einkommensentwicklung der Vertragsärzte aus?
Für einen Vergleich bietet sich das Arbeitnehmerentgelt der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (Statistisches Bundesamt 2018) an, da diese Kennzahl auch den Arbeitgeberanteil für die Sozialversicherung umfasst (vgl. Abbildung 2: Reinertrag). Es zeigt sich, dass sich der Abstand zwischen dem ärztlichen Einkommen (hier Reinertrag aus der Arztpraxis) und den Arbeitnehmerentgelten in den letzten 15 Jahren sukzessive vergrößert hat - seit 2003 vom 4,7-fachen auf das 5,9-fache (2016).
Offensichtlich ist, dass die verschiedenen Gesundheitsstrukturgesetze einen erheblichen Einfluss hatten. So führte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz gerade in den Jahren nach der Finanzkrise zwischen 2008 und 2010 zu einem deutlichen Anstieg des Reinertrages, der gedämpft wurde durch das Kostendämpfungsstrukturgesetz GKV-Finanzierungsgesetz für die Jahr 2011/2012, während ab 2013 GKV-Versorgungsstruktur- und GKV-Versorgungsstärkungsgesetz wiederum einen deutlichen Anstieg der Honorare erzeugten. Wesentlich für den Anstieg der Reinerträge insbesondere ab 2009 sind die vom Gesetzgeber deutlich beeinflussten Einnahmen aus der Behandlung von gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten, was nicht verwundert, da diese ca. 70 Prozent der gesamten Einnahmen der Arztpraxen umfassen.
Abschließend ist festzustellen, dass die ärztlichen Einkommen in den letzten Jahren erheblich zugenommen haben, was wesentlich auf die GKV-Einnahmenentwicklung und somit auf die kontinuierlich ansteigenden (tatsächlichen) Leistungspreise zurückzuführen ist. Die regelmäßig vorgebrachte Behauptung einer Unterfinanzierung vertragsärztlicher Leistungen ist somit nicht haltbar.