Institutionen im Gesundheitswesen
Schlichten im Streitfall: Schiedsstellen in der GKV
Schiedsverfahren dienen dazu, Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich zu klären. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind Schiedsverfahren in unterschiedlichen Bereichen vorgesehen. Sie können auf Antrag einer Vertragspartei eingeleitet werden, wenn keine Einigung auf dem Verhandlungsweg erzielt werden kann. Bei einigen Schiedsverfahren im stationären Bereich muss die Schiedsstelle das Schiedsverfahren auch ohne Antrag einleiten.