Wer zahlt für Investitionskosten?
Um die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zu erleichtern, soll mit dem beabsichtigten Fachkräfteeinwanderungsgesetz der rechtliche Rahmen erweitert werden. Insbesondere Bund und Länder stehen in der Verantwortung für den Aufbau einer zentralen Servicestelle für berufliche Anerkennung. Zudem muss ein Gütesiegel entwickelt werden, das private Vermittler ausländischer Pflegekräfte sowie Fach- und Sprachausbildung ausländischer Pflegekräfte in deren Herkunftsländern zertifiziert. Ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt – zumal bereits heute die Länder ihrer Aufgabe zur Übernahme von Investitionskosten nicht umfassend nachkommen. So zahlen jede Heimbewohnerin und jeder Heimbewohner rund 450 Euro im Monat, die eigentlich die Bundesländer aufbringen müssten. Auch hier ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ein schlüssiges Finanzierungskonzept erforderlich, um zu verhindern, dass Investitionskosten auf die Schultern der Pflegebedürftigen abgewälzt werden.
Gernot Kiefer, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, hat sich im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ausführlich dazu geäußert. Das Interview finden Sie hier. (kdu)