Pflege

Konzertierte Aktion Pflege – Finanzierungsfragen unbeantwortet

August 2019

Weniger als ein Jahr nach dem Start liegen die Ergebnisse vor: Am 4. Juni 2019 wurden die vereinbarten Maßnahmen der Konzertierten Aktion Pflege verabschiedet. Sie sollen spürbar die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen für Pflegekräfte verbessern. Jedoch fehlen aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes an entscheidenden Stellen noch konkrete Konzepte, um vor allem eine finanzielle Mehrbelastung von Pflegebedürftigen zu verhindern.

Unstrittig ist, dass Pflegekräfte bessere Arbeitsbedingungen, verlässliche Dienstpläne, transparente Arbeitsbedingungen und eine bessere Entlohnung brauchen. Darauf zielen die beschlossenen Maßnahmen ab. Konkrete Ziele sind:

  • die Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens
  • die Gewinnung von zehn Prozent mehr Auszubildenden und ausbildenden Einrichtungen
  • mehr und bessere Fortbildungen bzw. bessere Bedingungen für Umschulungen zur Pflege
  • die Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland
  • die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von Pflegekräften
  • die Ausweitung der Entscheidungsbefugnisse für Pflegekräfte
  • die Einbeziehung der Digitalisierung

Bundesministerien, Länder und die an der Konzertierten Aktion Pflege beteiligten Organisationen haben sich verpflichtet, dieses umfangreiche Maßnahmenpaket zu realisieren.

Wer zahlt für neuen Tarifvertrag?

Bereits Mitte Juni 2019 haben die geschäftsführenden Vorstände von CDU/CSU und SPD die zügige Umsetzung der Ergebnisse beschlossen und ein zügiges Handeln der Bundesregierung gefordert. Zur zentralen Frage der Entlohnung wurde am 19. Juni 2019 der Gesetzentwurf für bessere Löhne in der Pflege vom Kabinett gebilligt. Er sieht vor, dass ein von Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelter Tarifvertrag zur Pflege von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt werden kann. Wenn dies nicht gelingt, soll die von der Regierung eingesetzte Pflegekommission Mindestentgelte auch für Fachkräfte vorschlagen. Jedoch fehlt ein Finanzierungskonzept der Bundesregierung, wie die Gegenfinanzierung erfolgen soll und weitere Zuzahlungen für Heimbewohnende vermieden werden können.

Eine Pflegerin und ein Pfleger in einer stationären Pflegeeinrichtung

Wer zahlt für Investitionskosten?

Um die Gewinnung von Pflegefachkräften aus dem Ausland zu erleichtern, soll mit dem beabsichtigten Fachkräfteeinwanderungsgesetz der rechtliche Rahmen erweitert werden. Insbesondere Bund und Länder stehen in der Verantwortung für den Aufbau einer zentralen Servicestelle für berufliche Anerkennung. Zudem muss ein Gütesiegel entwickelt werden, das private Vermittler ausländischer Pflegekräfte sowie Fach- und Sprachausbildung ausländischer Pflegekräfte in deren Herkunftsländern zertifiziert. Ein finanzieller und organisatorischer Kraftakt – zumal bereits heute die Länder ihrer Aufgabe zur Übernahme von Investitionskosten nicht umfassend nachkommen. So zahlen jede Heimbewohnerin und jeder Heimbewohner rund 450 Euro im Monat, die eigentlich die Bundesländer aufbringen müssten. Auch hier ist aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ein schlüssiges Finanzierungskonzept erforderlich, um zu verhindern, dass Investitionskosten auf die Schultern der Pflegebedürftigen abgewälzt werden.

Gernot Kiefer, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, hat sich im Gespräch mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland ausführlich dazu geäußert. Das Interview finden Sie hier. (kdu)

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