Strittig war die Regelung der Fallzahlverringerung. Damit schlechte Versorgungsqualität nicht nur finanziell bestraft, sondern künftig ganz abgeschafft wird, sollen Fallzahlverringerungen die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen in der Zukunft sicherstellen. Konflikthaft war die Frage, ob mit einer Fallzahlverringerung in der Zukunft zugleich die Pflegepersonaluntergrenzen-Verletzung in der Vergangenheit vollständig sanktioniert ist. Dies hatte der GKV-Spitzenverband abgelehnt: Eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verletzung in der Vergangenheit muss stets sanktioniert werden. Fallzahlverringerungen können nur die Patientinnen und Patienten vor einer (weiterhin) drohenden Pflegepersonaluntergrenzen-Unterschreitung in der Zukunft schützen. Die neutralen Mitglieder der Schiedsstelle sind in diesem Punkt allerdings der entgegengesetzten Auffassung der DKG gefolgt: Eine Pflegepersonaluntergrenzen-Verletzung in der Vergangenheit kann nun also mit einer für die Zukunft vereinbarten Fallzahlverringerung vollständig sanktioniert werden. Die PpUG-Sanktions-Vereinbarung wurde von der Schiedsstelle festgesetzt und ist am 26. März 2019 in Kraft getreten.
Weiterentwicklung der Pflegepersonaluntergrenzen
Im PpSG wurde auch die Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen beschlossen. Dafür sollen die Selbstverwaltungspartner bis zum 31. August 2019 für die pflegesensitiven Bereiche, die in der PpUGV festgelegt sind, neue Untergrenzen vereinbaren und dabei den Schweregrad des Pflegeaufwands von Patientinnen und Patienten berücksichtigen. Ab 2021 sollen darüber hinaus jährlich neue pflegesensitive Bereiche definiert und für diese Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden. Die Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen erfolgt auf Basis einer stichprobenbasierten Datenerhebung des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Zu diesem Zweck hat das InEK 794 Krankenhäuser aufgefordert, Daten über ihre Stationsbesetzung und Patientenbelegung zu übermitteln.
Der GKV-Spitzenverband begrüßt die Weiterentwicklung und Ausweitung der Pflegepersonaluntergrenzen ausdrücklich. Die noch in diesem Jahr vorgesehenen erneuten Vereinbarungen auch zu den Nachweisen bieten die Chance, möglichen Fehlentwicklungen, wie sie sich etwa aus der Erfassung der Patientenbelegung anhand des Mitternachtsbestandes ergeben könnten, zeitnah entgegenzuwirken. Pflegepersonaluntergrenzen können sich zu einem wichtigen Qualitätssicherungsinstrument entwickeln. (cvo)