Ein erster Meilenstein wurde jetzt erreicht: Nach Beschluss des G-BA-Plenums vom 18. April 2019, in dem der Kreis der stellungnahmeberechtigten Organisationen festgelegt wurde, ist die Einleitung des offiziellen Stellungnahmeverfahrens am 17. Mai 2019 gestartet. Die Frist für die Einreichung der Stellungnahmen beträgt vier Wochen und endet am 14. Juni 2019. Damit ist der Weg frei für die fristgerechte Beschlussfassung des Plenums über die gesamte Richtlinie im September 2019, damit diese dann am 1. Januar 2020 in Kraft treten kann.
Psych-PV zum neuen Jahr außer Kraft
Für den GKV-Spitzenverband hat die fristgerechte Verabschiedung der PPP-RL oberste Priorität, da ab dem 1. Januar 2020 die Vorgaben der knapp 30 Jahre alten Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) außer Kraft treten. Dabei hat der Gesetzgeber dem G-BA einen engen Rahmen vorgegeben: Mit der neuen PPP-RL werden Mindestvorgaben für die Personalausstattung als Mindestanforderungen an die Strukturqualität eingeführt, die von den Einrichtungen nicht unterschritten werden dürfen. Im Gegensatz dazu legte die Psych-PV Personalanhaltszahlen für die Budgetfindung auf Ortsebene fest.