Im Rahmen des vom GKV-Spitzenverband betreuten Modellprogramms nach § 45f zur Weiterentwicklung neuer Wohnformen wurden über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren 53 Wohnprojekte umgesetzt und evaluiert. Insgesamt verweisen die Ergebnisse dieser Evaluation auf eine große Zufriedenheit der Nutzerinnen und Nutzer mit den untersuchten Wohnformen. Dies zeigt sich z. B. bei der Wohnqualität, den Alltagshilfen und der Rund-um-die-Uhr gesicherten Versorgung. Die Chance, sein Leben auch bei Hilfe- und Pflegebedarf nach den eigenen Bedürfnissen und orientiert an den eigenen Gewohnheiten zu gestalten, wird hoch geschätzt. Es wird aber auch Entwicklungsbedarf gesehen. So könnte etwa nach Angabe einzelner Bewohnerinnen und Bewohner die soziale Einbindung und damit die Teilhabemöglichkeiten verbessert werden. Und einige empfinden die mit der gewünschten Selbstbestimmung einhergehende Übernahme von Verantwortung als Herausforderung. Bilanzierend kommt die Evaluation zu dem Schluss, dass eine Verbreitung neuer Wohnformen zu empfehlen ist, denn sie kommen der Vielfalt der Wünsche und Erfordernisse entgegen, die von Nutzerinnen und Nutzern vorgetragen werden. Noch sind allerdings eine Reihe offener Fragen zu klären. Diese betreffen die gesetzlichen Rahmenbedingungen und Zuständigkeiten, aber auch die Auswirkungen neuer Versorgungskonzepte auf die Beschäftigten in den neuen Wohnformen.