Pflege im Fokus

Selbstverwaltung soll Pflegepersonal-Untergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen festlegen

Juni 2018

Bereits in der letzten Legislaturperiode ist das Thema Pflege in den Fokus der Bundespolitik gerückt. Neben notwendigen Verbesserungen in der Altenpflege steht dabei insbesondere die Qualitätssicherung in der Patientenversorgung und die Verbesserung der Arbeitssituation der Pflegebeschäftigten durch eine angemessene Pflegepersonalausstattungen in Krankenhäusern im Vordergrund. Im März 2017 schlussfolgerten der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen und der Länder aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflege im Krankenhaus“, dass für pflegesensitive Krankenhausbereiche verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden sollen. In der Folge wurden der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Juli 2017 beauftragt, bis zum 30. Juni 2018 solche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen sowie Nachweis- und Vergütungsregelungen zu vereinbaren, die ab dem 1. Januar 2019 für Krankenhäuser verbindlich gelten sollen.

Im Verhandlungsprozess einigten sich die Selbstverwaltungspartner zunächst auf die folgenden sechs pflegesensitiven Bereiche, für die Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden sollen:

  • Geriatrie
  • Kardiologie (für Innere Medizin)
  • Neurologie
  • Unfallchirurgie (für Allgemeine Chirurgie)
  • Herzchirurgie
  • Intensivmedizin

Als pflegesensitive Krankenhausbereiche gelten gemäß der amtlichen Gesetzesbegründung solche, für die ein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Pflegerinnen und Pfleger und dem Vorkommen unerwünschter Ereignisse wissenschaftlich belegt ist. Demnach ist bei Unterschreiten einer Pflegepersonaluntergrenze in einem pflegesensitiven Bereich die Gefährdung der Patientensicherheit wahrscheinlicher als bei einer Personalausstattung oberhalb der Pflegepersonaluntergrenze.

Von Pflegepersonaluntergrenzen in den genannten Bereichen wären insgesamt etwa 960 Krankenhäuser und damit knapp die Hälfte der Krankenhäuser in Deutschland betroffen.

Eine Pflegerin steht am Krankenhausbett einer Patientin

Zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen verständigten sich die Selbstverwaltungspartner auf eine sich am pflegerischen Ist-Zustand orientierende empirische Herangehensweise, da Studien, aus denen Pflegepersonaluntergrenzen abgeleitet werden könnten, für die deutsche Versorgungssituation bislang fehlen. In weiteren Schritten einigten sich die Selbstverwaltungspartner darauf, Pflegepersonaluntergrenzen anhand des sogenannten Perzentilansatzes festzulegen. Demnach werden Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt, die dem x-ten Perzentil (Dezil, Quartil) entsprechen. Alle Krankenhäuser, deren Personalausstattung in einem pflegesensitiven Bereich unterhalb der dafür geltenden Pflegepersonaluntergrenze liegt, müssen dann das Verhältnis von Pflegenden zu Patientinnen und Patienten mindestens bis zur vereinbarten Grenze verbessern. Dieses Vorgehen wird auch im Zwischenbericht über die Umsetzung beschrieben, den Sie hier finden.

Für die Erhebung und Auswertung der erforderlichen Datengrundlage zur Pflegepersonalausstattung im Verhältnis zu den zu versorgenden Patientinnen und Patienten in den pflegesensitiven Bereichen haben die Selbstverwaltungspartner eine unabhängige wissenschaftliche Organisation beauftragt. Die Ergebnisse werden für Ende Juni 2018 erwartet.

Bedarfsermittlung durch Kategorisierung

Um dem unterschiedlichen Pflegeaufwand der Patientinnen und Patienten eines pflegesensitiven Bereichs in Krankenhäusern gerecht zu werden, wird zudem eine Risikoadjustierung erfolgen: Je nach Pflegeaufwand (gemessen anhand eines aus dem DRG-Katalog abgeleiteten Pflegelast-Katalogs) wird jeder pflegesensitive Bereich nach hohem, mittlerem oder niedrigem Pflegeaufwand kategorisiert. Daraus ergibt sich, dass bei hohem Pflegeaufwand mehr Pflegepersonal erforderlich ist als bei niedrigem Pflegeaufwand.

Angesichts der neusten gesundheitspolitischen Entwicklungen der aktuellen Legislaturperiode, wie der Veröffentlichung der Eckpunkte des „Sofortprogramms Kranken- und Altenpflege“ vom Bundesministerium für Gesundheit und der darin in Aussicht gestellten Ausweitung von Pflegepersonaluntergrenzen auf alle bettenführenden Krankenhausabteilungen, bleibt aber abzuwarten, wie sich das Thema der Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhaus weiterentwickeln wird.

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