Pflege im Fokus
Selbstverwaltung soll Pflegepersonal-Untergrenzen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen festlegen
Bereits in der letzten Legislaturperiode ist das Thema Pflege in den Fokus der Bundespolitik gerückt. Neben notwendigen Verbesserungen in der Altenpflege steht dabei insbesondere die Qualitätssicherung in der Patientenversorgung und die Verbesserung der Arbeitssituation der Pflegebeschäftigten durch eine angemessene Pflegepersonalausstattungen in Krankenhäusern im Vordergrund. Im März 2017 schlussfolgerten der damalige Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe sowie die Vertreter und Vertreterinnen der Koalitionsfraktionen und der Länder aus den Beratungen der Expertenkommission „Pflege im Krankenhaus“, dass für pflegesensitive Krankenhausbereiche verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden sollen. In der Folge wurden der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft im Juli 2017 beauftragt, bis zum 30. Juni 2018 solche Pflegepersonaluntergrenzen festzulegen sowie Nachweis- und Vergütungsregelungen zu vereinbaren, die ab dem 1. Januar 2019 für Krankenhäuser verbindlich gelten sollen.