In den Verhandlungen im Bewertungsausschuss lagen die jeweiligen Positionen des GKV-Spitzenverbandes und der KBV weit auseinander: Während der GKV-Spitzenverband die allgemeine Kostenentwicklung in den Arztpraxen mit einer Erhöhung des Orientierungswertes um 0,24 Prozent bzw. ca. 85 Mio. Euro ausgleichen wollte, forderte die KBV eine Erhöhung dieser Preiskomponente um 4,72 Prozent, was einer Steigerung der Vergütung um ca. 1,6 Mrd. Euro entsprochen hätte. Die KBV begründete dies mit Sonderkosten wie z. B. den Mehrkosten infolge der erhöhten Anforderungen an die Hygiene und der Digitalisierung, die in der allgemeinen Kostenentwicklung nicht enthalten seien.
Kompromiss im Erweiterten Bewertungsausschuss
Dennoch gelang es, noch im August eine Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss zu erzielen. Der unparteiische Vorsitzende vermittelte einen Kompromiss, der eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent - das entspricht einem Plus von 550 Mio. Euro - vorsieht. Die von der KBV vorgebrachten Sonderkosten sollen dagegen zunächst durch das Institut des Bewertungsausschusses geprüft werden. Zusätzlich wurde sich darauf geeinigt, wie der Behandlungsbedarf für das Jahr 2019 zu ermitteln ist: Es wird von einem Anstieg von 0,3 Prozent (ca. 80 Mio. Euro) ausgegangen.