Vergütungsverhandlungen

Ärzte-Honorare steigen um mehr als 1,2 Mrd. Euro

September 2018

Im Jahr 2019 werden die Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erneut steigen: Insgesamt stellen die gesetzlichen Krankenkassen rund 1,23 Mrd. Euro zusätzlich für die vertragsärztliche Versorgung ihrer Versicherten zur Verfügung. Wie kam es zu dieser Entscheidung?

Jedes Jahr wird über die Weiterentwicklung der Honorare der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte verhandelt. GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beraten dazu auf Grundlage gesetzlicher Regelungen im sogenannten Bewertungsausschuss, dem jeweils drei Mitglieder beider Parteien angehören. Es werden mehrere Honorarkomponenten verhandelt: eine Preiskomponente („Orientierungswert“) und eine Mengenkomponente („Behandlungsbedarf“). Während die Anpassung des Orientierungswertes die Kostenentwicklung berücksichtigt, soll der Behandlungsbedarf mit der Veränderung der Krankheitslast der Versicherten angepasst werden. Können sich beide Seiten nicht einigen, wird der Erweiterte Bewertungsausschuss angerufen, dem zusätzlich drei unparteiische Mitglieder angehören.

In den Verhandlungen im Bewertungsausschuss lagen die jeweiligen Positionen des GKV-Spitzenverbandes und der KBV weit auseinander: Während der GKV-Spitzenverband die allgemeine Kostenentwicklung in den Arztpraxen mit einer Erhöhung des Orientierungswertes um 0,24 Prozent bzw. ca. 85 Mio. Euro ausgleichen wollte, forderte die KBV eine Erhöhung dieser Preiskomponente um 4,72 Prozent, was einer Steigerung der Vergütung um ca. 1,6 Mrd. Euro entsprochen hätte. Die KBV begründete dies mit Sonderkosten wie z. B. den Mehrkosten infolge der erhöhten Anforderungen an die Hygiene und der Digitalisierung, die in der allgemeinen Kostenentwicklung nicht enthalten seien.

Kompromiss im Erweiterten Bewertungsausschuss

Dennoch gelang es, noch im August eine Einigung im Erweiterten Bewertungsausschuss zu erzielen. Der unparteiische Vorsitzende vermittelte einen Kompromiss, der eine Steigerung des Orientierungswertes um 1,58 Prozent - das entspricht einem Plus von 550 Mio. Euro - vorsieht. Die von der KBV vorgebrachten Sonderkosten sollen dagegen zunächst durch das Institut des Bewertungsausschusses geprüft werden. Zusätzlich wurde sich darauf geeinigt, wie der Behandlungsbedarf für das Jahr 2019 zu ermitteln ist: Es wird von einem Anstieg von 0,3 Prozent (ca. 80 Mio. Euro) ausgegangen.

Stetoskop auf Geldscheinen

Mit diesem Verhandlungsergebnis steigen die Honorare der Ärztinnen und Ärzte in der vertragsärztlichen Versorgung um rund 630 Mio. Euro. Zusätzlich wächst aufgrund der großen Nachfrage in jedem Jahr die Menge der außerhalb des Budgets geförderten Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen. Es ist davon auszugehen, dass sich dieser Anstieg auch im nächsten Jahr mit rund 3,0 Prozent fortsetzt, weshalb die Honorare im Jahr 2019 voraussichtlich um weitere 400 Mio. Euro steigen. Aufgrund der weiterhin steigenden Versichertenzahl erhöht sich die von den Krankenkassen zu leistende Vergütung voraussichtlich um weitere 200 Mio. Euro.

In der Summe erhalten die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte somit rund 1,23 Mrd. Euro zusätzlich im Jahr 2019.

Den Entscheidungen der Bundesebene werden in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verhandlungen auf regionaler Ebene folgen, wo unter Umständen regionale Anpassungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den Vertreterinnen und Vertretern der Krankenkassen vereinbart werden.

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