Kräftiger Anstieg der Reinerträge vor allem durch GKV-Einnahmen
Auch aus der aktuellen Erhebung für 2015 ist gut ersichtlich, dass der Reinertrag gegenüber 2011 um 14,5 % bzw. 3,5 % p. a. deutlich angestiegen ist. Ursächlich für diesen Anstieg sind die positive Einnahmenentwicklung durch GKV-Versicherte mit 12 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin und der geringe Anstieg der Praxisaufwendungen von rd. 4 %. Die aus Sicht der Arztpraxen offensichtlich gute Einnahmenentwicklung resultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der GKV-Einnahmen, da sich die Privateinnahmen der Arztpraxen zwischen 2011 und 2015 nur um 1,6 % je Praxisinhaber bzw. -haberin erhöhten. Die Privateinnahmen umfassen die Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung (PKV), die überwiegend von gesetzlich Versicherten selbst bezahlten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie die Arbeitgeber-Zuschüsse für Beamte (Beihilfen). Entsprechend hat sich der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 68,7 % (2011) auf 70,4 % (2015) erhöht. Hintergrund der Einnahmenverschiebung sind hohe Vergütungsanpassungen für die Vertragsärzteschaft seit 2013 von jährlich zwischen 4 % und 5 %.
Mit einem Anteil an den Gesamteinnahmen von rd. 26 % sind die Privateinnahmen der Arztpraxen zwar bedeutsam, aber auch sehr unterschiedlich auf die Arztgruppen verteilt; während Radiologen und Radiologinnen einen Anteil der Privateinnahmen an den Gesamteinnahmen von 38 % und Hautärzte und -ärztinnen sogar von 46 % aufweisen, haben allgemeinmedizinische und kinderärztliche Praxen nur einen Privateinnahmen-Anteil von 14,5 % bzw. 18 %.
Große Unterschiede zwischen den Arztgruppen
Erhebliche Unterschiede ergeben sich beim Vergleich der Reinerträge der einzelnen Arztgruppen (s. Abb. 2). Allgemeinmediziner und –medizinerinnen sowie Kinderärzte und -ärztinnen weisen mit einem Reinertrag von 167 Tsd. Euro bzw. 166 Tsd. Euro die geringsten Reinerträge aus. Demgegenüber erzielen fast alle Facharztgruppen Reinerträge oberhalb von 200 Tsd. Euro, radiologische, nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Facharztpraxen können sogar einen Reinertrag von 373 Tsd. Euro verbuchen.