Ärztehonorare

„Goldstandard“: Die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes

Dezember 2017

Alle vier Jahre veröffentlicht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse seiner repräsentativen Erhebung zu den ärztlichen Honoraren: Die Kostenstruktur bei Arzt- und Zahnarztpraxen oder kurz Kostenstrukturerhebung (KSE). Seit August 2017 liegen nun die Ergebnisse für das Jahr 2015 der Öffentlichkeit vor. Aufgrund der hohen Beteiligung von Arztpraxen (Stichprobenrücklaufquote von 72,5%) ist die KSE derzeit die repräsentativste Erhebung betriebswirtschaftlicher Arztdaten, die für Deutschland vorliegt.

Neben der Auswertung von Einnahmen und Aufwendungen steht die Entwicklung des sogenannten Reinertrages der Praxis bzw. des Praxisinhabers oder der -inhaberin im Mittelpunkt. Der Reinertrag entspricht den Einnahmen eines selbstständig tätigen Arztes bzw. einer selbstständig tätigen Ärztin aus seiner bzw. ihrer Praxistätigkeit nach Abzug sämtlicher Praxisaufwendungen. Demnach ist der Reinertrag des Praxisinhabers bzw. der -inhaberin mit dem Arbeitnehmerbrutto zzgl. des Arbeitgeberanteils für die Sozialversicherung und vor Steuerabzug vergleichbar. Nicht enthalten sind analog zum Arbeitnehmerbrutto weitere Einkünfte z. B. aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Kapitalvermögen. Die KSE zeigt deutlich, dass der Reinertrag je Praxisinhaber bzw. -inhaberin seit Jahren stetig anwächst (s. Abb. 1).

Entwicklung der Reinerträge je Praxisinhaberin bzw. -inhaber insgesamt in Tausend Euro pro Jahr

Kräftiger Anstieg der Reinerträge vor allem durch GKV-Einnahmen

Auch aus der aktuellen Erhebung für 2015 ist gut ersichtlich, dass der Reinertrag gegenüber 2011 um 14,5 % bzw. 3,5 % p. a. deutlich angestiegen ist. Ursächlich für diesen Anstieg sind die positive Einnahmenentwicklung durch GKV-Versicherte mit 12 % je Praxisinhaber bzw. -inhaberin und der geringe Anstieg der Praxisaufwendungen von rd. 4 %. Die aus Sicht der Arztpraxen offensichtlich gute Einnahmenentwicklung resultiert fast ausschließlich aus dem Anstieg der GKV-Einnahmen, da sich die Privateinnahmen der Arztpraxen zwischen 2011 und 2015 nur um 1,6 % je Praxisinhaber bzw. -haberin erhöhten. Die Privateinnahmen umfassen die Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung (PKV), die überwiegend von gesetzlich Versicherten selbst bezahlten individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie die Arbeitgeber-Zuschüsse für Beamte (Beihilfen). Entsprechend hat sich der Anteil der GKV-Einnahmen an den Gesamteinnahmen von 68,7 % (2011) auf 70,4 % (2015) erhöht. Hintergrund der Einnahmenverschiebung sind hohe Vergütungsanpassungen für die Vertragsärzteschaft seit 2013 von jährlich zwischen 4 % und 5 %.

Mit einem Anteil an den Gesamteinnahmen von rd. 26 % sind die Privateinnahmen der Arztpraxen zwar bedeutsam, aber auch sehr unterschiedlich auf die Arztgruppen verteilt; während Radiologen und Radiologinnen einen Anteil der Privateinnahmen an den Gesamteinnahmen von 38 % und Hautärzte und -ärztinnen sogar von 46 % aufweisen, haben allgemeinmedizinische und kinderärztliche Praxen nur einen Privateinnahmen-Anteil von 14,5 % bzw. 18 %.

Große Unterschiede zwischen den Arztgruppen

Erhebliche Unterschiede ergeben sich beim Vergleich der Reinerträge der einzelnen Arztgruppen (s. Abb. 2). Allgemeinmediziner und –medizinerinnen sowie Kinderärzte und -ärztinnen weisen mit einem Reinertrag von 167 Tsd. Euro bzw. 166 Tsd. Euro die geringsten Reinerträge aus. Demgegenüber erzielen fast alle Facharztgruppen Reinerträge oberhalb von 200 Tsd. Euro, radiologische, nuklearmedizinische und strahlentherapeutische Facharztpraxen können sogar einen Reinertrag von 373 Tsd. Euro verbuchen.

Reinerträge 2015 je Praxisinhaberin bzw. -inhaber nach Arztgruppen in Tausend Euro pro Jahr

Zwischen 2011 und 2015 haben die Arztgruppen sehr unterschiedlich an den Einnahmenerhöhungen partizipiert. Aber selbst die überdurchschnittliche Erhöhung der Reinerträge zwischen 2011 und 2015 um 21 % bei den allgemeinmedizinischen Praxen hat die bestehende Ungleichheit zwischen den Arztgruppen nicht wesentlich reduziert (s. Abb. 3). Denn einzelne Facharztgruppen etwa der Bereiche Radiologie, HNO, Dermatologie, Gynäkologie und Urologie konnten ihre Reinerträge gleichfalls oberhalb des Durchschnittes erhöhen. Neben dem bereits erwähnten hohen Anteil der Privateinnahmen, der sich auf einige Arztgruppen konzentriert, beeinflusst auch die Verteilung der GKV-Vergütungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen die Höhe der Reinerträge der einzelnen Arztgruppen.

Veränderung Reinerträge je Praxisinhaberin bzw. -inhaber 2015 gegenüber 2011 nach Arztgruppen in Prozent

Fazit

Die Daten der Kostenstrukturerhebung zeigen, dass die Ärztinnen und Ärzte ihre Reinerträge in den letzten Jahren deutlich steigern konnten.
Die steigenden Reinerträge sind im Wesentlichen auf die gestiegenen Einnahmen aus der GKV und auf annähernd konstante Aufwendungen zurückzuführen; gleichzeitig stagnieren die Privateinnahmen, sodass sich der Anteil der GKV-Einnahmen erhöht hat.
Die Hausärzte und –ärztinnen konnten ihre Reinerträge aus der Praxistätigkeit insbesondere durch die GKV-Einnahmen zwar überdurchschnittlich steigern, dennoch konnten die Unterschiede bei den Reinerträgen zwischen den Arztgruppen insgesamt nicht grundlegend abgebaut werden. Zurückzuführen ist das u. a. auf die zwischen den Arztgruppen ungleiche Verteilung der Privateinnahmen.

Bleiben Sie auf dem Laufenden