Gesundheitspolitische Leitplanken

Positionen des GKV-Spitzenverbandes für die nächste Legislaturperiode

September 2017

Mit Blick auf die anstehende Bundestagswahl hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes am 28. Juni 2017 die gesundheits- und pflegepolitischen Positionen des Verbandes beschlossen. Mit dem „Positionspapier des GKV-Spitzenverbandes für die 19. Legislaturperiode 2017-2021“ setzt der GKV-Spitzenverband seine Leitplanken für die verbands- und versorgungspolitische Arbeit in den nächsten vier Jahren.

Zugleich beteiligt sich der GKV-Spitzenverband mit seinen umfassenden Positionen an der notwendigen Weiterentwicklung des Gesundheitswesens und der sozialen Pflegeversicherung. Denn nach Auffassung des GKV-Spitzenverbandes sind die Kranken- und Pflegekassen zwar finanziell und organisatorisch gut aufgestellt. Die Herausforderung wird in der kommenden Legislaturperiode aber darin bestehen, die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung an immer dynamischere Veränderungsprozesse anzupassen. Der medizinische Fortschritt, die Digitalisierung von Kommunikation und Arbeitswelt, die Migration aus dem Ausland und zugleich die Abwanderung aus ländlichen Gebieten in die Ballungszentren sowie der Wandel des Krankheitsspektrums prägen die ökonomische und soziale Entwicklung des Landes und erzeugen einen vielschichtigen Anpassungsbedarf in den Strukturen und Steuerungsinstrumenten des Gesundheitswesens und der sozialen Pflegeversicherung.

Eine Ärztin erläutert einer Patientin eine Darstellung auf einem Monitor

Mehr wettbewerbliche Gestaltungsfreiheiten für Krankenkassen

Um diesem Anpassungsbedarf gerecht zu werden, plädiert der GKV-Spitzenverband dafür, den heutigen Ordnungsrahmen für die Akteure des Gesundheitswesens für die Zukunft wesentlich flexibler auszugestalten. So ist es eine zentrale Forderung des GKV-Spitzenverbandes, dass die Krankenkassen künftig mehr wettbewerbliche Gestaltungsfreiheiten erhalten, um die Qualität der gesundheitlichen Versorgung zu erhöhen. Die Möglichkeiten der Krankenkassen, an den Präferenzen ihrer Versicherten orientierte gesundheitliche Versorgungsangebote durch Einzelverträge mit Leistungserbringern zu entwickeln und im Wettbewerb anzubieten, sollten entsprechend erweitert werden.

Zudem muss aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes in der kommenden Legislaturperiode eine Reform des ambulant-stationären Grenzbereichs auf der Agenda stehen. Für den neuen gemeinsamen Versorgungsbereich sollten das Prinzip „Gleicher Preis für gleiche Leistung“ greifen und keine zusätzlichen Finanzierungslasten für die Beitragszahlenden entstehen. Notwendig ist auch eine Reform der Notfallversorgung. Ambulante und stationäre Notfallversorgung sollten künftig möglichst zentral „unter einem Dach“ organisiert werden.

Zum Positionspapier sowie zur Kurzfassung für einen schnellen Überblick gelangen Sie hier.

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