Neue Regelung

Obduktions-Vereinbarung getroffen

September 2017

„Hic locus est ubi mors gaudet succurrere vitae“ - Hier ist der Ort, an dem der Tod sich freut, dem Leben zu helfen. Dies steht als Inschrift an vielen anatomischen Instituten, zum Beispiel der Pariser Sorbonne und der Humboldt-Universität in Berlin. Es steht allerdings derzeit nicht gut um die Obduktion. Während in den 80er-Jahren des letzten Jahrhunderts noch circa zehn Prozent der im Krankenhaus verstorbenen Menschen obduziert wurden, ist es derzeit nur etwa ein Prozent. Dieser Rückgang erschwert es für die Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, aus ihrem Handeln zu lernen. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und mit dem Krankenhausstrukturgesetz einen Zuschlag zur Förderung der Obduktionen eingeführt. Das Nähere haben nun die Partner der Selbstverwaltung in einer Obduktionsvereinbarung geregelt.

Diese Vereinbarung enthält beachtenswerte Neuregelungen, die mit Unterzeichnung der Vereinbarung im Juni 2017 in Kraft getreten sind:

  • Maßnahmen der Qualitätssicherung, wie die Obduktion, müssen selbst auch qualitätsgesichert sein. Vergütet werden deswegen nur Obduktionen, im Rahmen derer die Qualitätsstandards (z. B. Facharztstatus, Obduktionsbericht innerhalb von zwei Wochen, Information der Krankenkasse bei Behandlungsfehlern) eingehalten werden.
  • Um eine Steigerung der Obduktionen aus Erlösgründen zu vermeiden, müssen alle durchgeführten Obduktionen einer Indikationsliste entsprechen.
  • Der derzeitige Kenntnisstand über die Anzahl der durchgeführten Obduktionen ist verbesserungsbedürftig, deswegen hat sich die Selbstverwaltung geeinigt, dass jede Obduktion zur Qualitätssicherung kodiert werden muss.
  • Nur Krankenhäuser, die eine bestimmte indikationsbezogene Obduktionsrate erfüllen, erhalten einen Zuschlag je voll- und teilstationären Fall. Damit wird ein gesetzlicher Auftrag erfüllt und die Erbringung der Obduktion in erfahrenen Kliniken mit hoher Obduktionsrate und damit größerer Obduktionserfahrung favorisiert.
Ein Arzt im Gespräch mit einer Kollegin

Die Obduktionsvereinbarung sollte somit einen Beitrag dazu leisten, die Obduktionsrate an deutschen Krankenhäusern wieder langsam zu steigern, damit die Klinikärztinnen und -ärzte aus Obduktionen wieder kontinuierlich lernen können.

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