Krankenhaus

131 Millionen Euro zusätzlich für Hygiene-Förderung

September 2016

Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes wurden im Jahr 2011 verbindliche Regelungen zur Sicherung der Hygiene in den Krankenhäusern getroffen. Ziel dieser Maßnahmen – zu denen auch eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal zählt - ist es, die Ausbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger im Krankenhausbereich zu verhindern.

Um die Krankenhäuser bei der Erfüllung der personellen Mindestanforderungen gemäß der Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen zu unterstützen, wurde im Jahr 2013 durch die Bundesregierung das Hygieneförderprogramm eingerichtet. Das erste Förderpaket sieht für den Zeitraum 2013 bis 2020 ein Finanzvolumen von rund 365 Mio. Euro vor. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz wurde die Förderung weiterer Berufsgruppen aus dem Bereich der Infektiologie ergänzt sowie der Förderzeitraum auf die Jahre 2016 bis 2019, für einige Maßnahmen sogar bis 2023 verlängert. Das Fördervolumen wurde um weitere 102 Mio. Euro erhöht. Die Krankenhäuser und Krankenkassen vereinbaren jährlich das Fördervolumen für Hygienepersonal. Daraufhin kommt es zu den entsprechenden Zahlungen durch die Krankenkassen; die Krankenhäuser müssen schließlich nachweisen, ob die Mittel tatsächlich für das Hygienepersonal aufgewendet wurden.

Krankenpflegerin bei der Handdesinfektion

Jahresbericht vorgelegt

Jährlich berichtet der GKV-Spitzenverband zum 30. Juni dem Bundesgesundheitsministerium über die Umsetzung des Hygieneförderprogramms. Im zweiten Bericht, der 2016 erschienen ist, werden die Vereinbarungs- und erste Istdaten für die Jahre 2013 bis 2015 ausgewertet. Die Förderung erstreckt sich auf drei Bereiche, in die jeweils unterschiedliche Berufsbilder gefasst werden: Zum ersten wurde die Einstellung von qualifiziertem Hygienepersonal mit bisher rund 87 Mio. Euro gefördert. Hierzu gehören Hygienefachkräfte, Krankenhaushygieniker und hygienebeauftragte Ärzte. Zum zweiten wurden mit rund 24 Mio. Euro Fort- und Weiterbildungen aus dem Bereich Hygiene für Ärzte und Pflegefachkräfte gefördert. Zum dritten haben die Krankenhäuser bisher für externe Beratungsleistungen durch Hygienefachpersonen rund 9 Mio. Euro ausgegeben. Ein Betrag in Höhe von 12 Mio. Euro wurde unspezifisch vereinbart. Die Jahresabschlussprüfungen der Kliniken zeigen, ob diese Mittel tatsächlich sachgerecht eingesetzt wurden. Bisher trifft dies auf jeweils ein Drittel der in jedem Förderbereich vereinbarten Beträge zu. Nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt wurden etwa ein Drittel der vereinbarten Stellen.

Erfolg engmaschig kontrollieren

In den nächsten Jahren werden weitere Daten aus den Jahresabschlussprüfungen Aufschluss über die Verwendung der Fördermittel geben. Bisher wurde das Förderprogramm planmäßig von den Krankenhäusern in Anspruch genommen. Eine künftige Aufgabe besteht darin, zu beurteilen, inwiefern die Erfüllung der personellen Anforderungen in den Krankenhäusern tatsächliche Auswirkungen auf die Hygienequalität in den Kliniken entfaltet.

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