Zuschläge für kostenintensive Notfallstrukturen
Für jede Stufe werden Art und Anzahl der vorzuhaltenden Fachabteilungen, Anzahl und Qualifikation des Fachpersonals, Kapazitäten zur Versorgung von Intensivpatienten, medizinisch-technische Ausstattung sowie Strukturen und Prozesse der Notaufnahme definiert. Auf dieser Basis werden die Selbstverwaltungspartner künftig Zu- und Abschläge für die Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme an der Notfallversorgung vereinbaren. Krankenhäuser, die rund um die Uhr für die Notfallpatienten da sind und kostenintensive Notfallstrukturen wie hochqualifiziertes Personal und medizinische Großgeräte vorhalten, erhalten dafür künftig Zuschläge, Häuser ohne diese Vorhaltungen erhalten Abschläge.