Ärzte-Vergütung 2017

Stand der Honorar-Verhandlungen im Bewertungsausschuss

September 2016

Jedes Jahr im Spätsommer verhandeln der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) über die vertragsärztliche Vergütung für das Folgejahr. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben treffen sie dabei Beschlüsse zu wesentlichen Komponenten der Vergütung niedergelassener Ärztinnen und Ärzte. Zwei Verhandlungsrunden haben bereits im August 2016 stattgefunden. Dabei wurden die jeweiligen Positionen ausgetauscht, die in vielen Punkten noch weit auseinanderliegen.

Schwerpunkte dieser Verhandlungen bilden zum einen die Festlegung zur Anpassung des Orientierungswertes (Preiskomponente) und zum anderen die Bestimmung der Veränderungsraten der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (Mengenkomponente). Im Anschluss an diese Entscheidungen auf Bundesebene finden Verhandlungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Verbänden der Krankenkassen über die tatsächliche Höhe der für die Versorgung der Versicherten bereitzustellenden Finanzmittel statt.

Entscheidung zum Klassifikationsmodell

Nachdem in der ersten und zweiten Verhandlungsrunde, zuletzt am 31. August 2016, die jeweiligen Positionen ausgetauscht wurden, kam es zunächst nur zu einer Entscheidung zum sogenannten Klassifikationsmodell. Auf Grundlage dieser Entscheidung kann der Bewertungsausschuss nun die demografie- und diagnosebezogenen Veränderungsraten je Kassenärztlicher Vereinigung ermitteln und den regionalen Vertragspartnern mitteilen. Die Veränderungsraten drücken aus, wie sich die Morbiditätsstruktur der Versicherten – und damit der Behandlungsbedarf in den Regionen – verändert hat. Die demografische Veränderungsrate berücksichtigt dabei insbesondere die Alterung der Versicherten; die diagnosebezogene Veränderungsrate berücksichtigt die Veränderungen des von Vertragsärzten dokumentierten Krankheitsspektrums.

Ein Arzt und eine Ärztin im Gespräch

Keine Einigung beim Orientierungswert

Bei der Preiskomponente, also der Anpassung des Orientierungswertes, liegen die Positionen von GKV-Spitzenverband und KBV dagegen noch weit auseinander. Die Kassenseite hält insbesondere vor dem Hintergrund steigender Überschüsse der Vertragsärztinnen und -ärzte sowie einer leicht rückläufigen Entwicklung der Praxiskosten eine Beibehaltung des aktuellen Orientierungswertes in Höhe von 10,4361 Cent für gerechtfertigt, während die KBV eine Anhebung des Orientierungswertes um 1,4 Prozent auf 10,5822 Cent fordert. Darüber hinaus fordert die KBV weitere rund 120 Mio. Euro für Strukturmaßnahmen zur Förderung der haus- und fachärztlichen Grundversorgung. Diese Forderung wird von der Kassenseite mit Verweis auf umfangreiche gesetzliche Neuregelungen, die der Förderung der medizinischen Versorgung in ausgewählten Bereichen dienen und mit zusätzlichen Ausgaben von mehreren Hundert Mio. Euro verbunden sind, abgelehnt.

Erweiterter Bewertungsausschuss eingeschaltet

Bei der Anpassung des Orientierungswertes sind – so die gesetzlichen Vorgaben - insbesondere die Entwicklung der für Arztpraxen relevanten Investitions- und Betriebskosten, die Möglichkeiten zur Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven und die allgemeine Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen zu berücksichtigen. Der Orientierungswert ist sozusagen der bundeseinheitliche Preis für die ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen, der auf Landesebene unter Berücksichtigung bestimmter Kriterien angepasst werden kann. Aufgrund der bisher nicht überbrückbaren unterschiedlichen Einschätzungen zur Festlegung dieses „Bundes-Preises“ haben beide Seiten nun den Erweiterten Bewertungsausschuss angerufen.

Update

Am 21. September 2016 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2017 geeinigt. In der Summe ergibt sich eine Vergütungserhöhung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 315 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 170 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.
  • Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den Versicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt.

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